Vorausgeschickt wird, dass es der Volksanwaltschaft ein großes Anliegen ist, dem Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger sowie der Medien gerecht zu werden. Durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit wird laufend auf die Aufgaben und Möglichkeiten der Volksanwaltschaft aufmerksam gemacht, mit dem Ziel, die Bevölkerung bei Problemen mit österreichischen Behörden bestmöglich zu unterstützen sowie die Einhaltung der Menschenrechte zu schützen und zu fördern. Zu den wichtigsten Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit der Volksanwaltschaft gehören insbesondere ein umfangreicher Onlineauftritt mit einem monatlich erscheinenden Newsletter sowie die wöchentlich ausgestrahlte ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Die umfassenden Onlineinformationen ermöglichen jeder Person, sämtliche Prüfberichte und relevanten Daten tagesaktuell abzurufen und sich über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft zu informieren. Die Website wird von Bürgerinnen und Bürgern aktiv genutzt und verzeichnete im Jahr 2019 mit 163.682 Zugriffen eine Steigerung von rund 16 % im Vergleich zum Vorjahr.
Im Jahr 2019 erhielt die Volksanwaltschaft insgesamt 16.641 Beschwerden. Im Schnitt langten damit pro Arbeitstag 67 Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ein. In 48 % aller Beschwerden veranlasste die Volksanwaltschaft detaillierte Überprüfungen. Insgesamt wurden 8.016 Prüfverfahren eingeleitet. Die Bearbeitung von 4.051 weiteren Beschwerden fiel zwar in den Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft, es gab jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung. Die Volksanwaltschaft konnte in diesen Fällen über die Rechtslage informieren und Auskünfte erteilen. Bei 4.574 Vorbringen wurde die Volksanwaltschaft außerhalb ihres Prüfauftrags um Rat und Hilfe ersucht. Die Volksanwaltschaft stellte in diesen Fällen ebenfalls Informationen zur Verfügung und gab Auskunft über weitergehende Beratungsangebote.
Um die Erreichung des Wirkungsziels zu konkretisieren, wurde folgende Berechnungsmethode definiert: Aus der Anzahl aller Prüfverfahren in einem Kalenderjahr wird der Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden ausgewertet und im Verhältnis zu von Männern und sonstigen Personen (z. B. juristischen Personen, Vereinen, Bürgerinitiativen, …) eingebrachten Beschwerden dargestellt. Im Jahr 2019 wurden bei den eingeleiteten Prüfverfahren 34,8 % Frauen als Beschwerdeführerinnen und 56,2 % männliche Beschwerdeführer registriert. 9 % wurden von sonstigen Personen eingebracht. Im Jahr 2018 wurden bei den eingeleiteten Prüfverfahren 34,9 % Frauen als Beschwerdeführerinnen registriert, im Jahr 2017 waren es lediglich 29,8 %. Die Zahlen der Jahre 2018 und 2019 zeigen, dass das angestrebte Niveau erreicht bzw. gehalten werden konnte.
Das Ziel wurde zur Gänze erreicht.