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WIRKUNGSZIEL

Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung (E-Government) für Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung

Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung durch Ausbau des IT-unterstützten Serviceangebotes (E-Government).

2019
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das elektronische Serviceangebot der Finanzverwaltung wird seit vielen Jahren durch Privatpersonen und die Wirtschaft intensiv genutzt. Auch in der aktuellen Evaluierungsperiode konnten die Indikatoren weitestgehend erreicht werden. Dabei ist jedoch festzustellen, dass sich gegenüber den letzten Jahren eine Verflachung der Steigerungsraten ergibt. Insbesondere bei den einlangenden Steuererklärungen ist eine Stagnation auf sehr hohem Niveau zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist auch für die kommenden Jahre zu erwarten.

Die Nutzung der Services von „FinanzOnline“ konnte im letzten Jahr weiter gesteigert werden; die Anzahl der behördlichen Zustellungen ist in der Auswertung leicht zurückgegangen. Dies ist jedoch begründet durch eine angepasste Zählmethode; die Art der erfassten Zustellungen wurde angepasst. Erst im nächsten Berichts- und Evaluierungszeitraum werden Zahlen auf vergleichbarer Datenbasis verfügbar sein.