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WIRKUNGSZIEL

Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

2019
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Intention des Wirkungsziels ist, dass durch den Lasten- und Leistungsausgleich für Eltern die Grundlagen für ein stabiles Familienleben geschaffen werden und Familie auch „leistbar“ gemacht wird. Die Bereitstellung von finanziellen Transferleistungen – insbesondere zum Ausgleich der Unterhaltslasten für noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder – steht im Fokus der Aktivitäten zur Zielerreichung. Eine nachhaltige Sicherstellung der Mittel des FLAF ist Basis für die Zielerreichung.
Der FLAF, mit rund 7 Milliarden an Gebarungsvolumen, weist im Wesentlichen eine unveränderte Struktur – sowohl hinsichtlich der Einnahmenseite als auch Ausgaben- und Finanzierungsströme – auf.

Die finanzielle Situation des FLAF (Reservefonds für Familienbeihilfen) hat durch die Senkung des Dienstgeberbeitrages keine positive Entwicklung genommen und es wurden Abgänge verzeichnet. Zumindest ist aber festzustellen, dass sich der Schuldenstand aber nur geringfügig erhöht hat. Der Dienstgeberbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle des FLAF. Als Teil der Lohnnebenkosten ist er von der wirtschaftlichen Entwicklung und vor allem von der Beschäftigungslage abhängig. Die diesbezüglichen Entwicklungen werden daher in den nächsten Jahren besonders zu beobachten sein. Die Leistungserweiterungen der letzten Jahre wirken kontinuierlich nach und kommen den Familien weiterhin uneingeschränkt zu Gute.