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WIRKUNGSZIEL

Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Intention des Wirkungszieles ist, dass durch den Lasten- und Leistungsausgleich für Eltern die Grundlagen für ein stabiles Familienleben geschaffen werden und Familie auch „leistbar“ gemacht wird. Die Bereitstellung von finanziellen Transferleistungen – insbesondere zum Ausgleich der Unterhaltslasten für noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder – steht im Fokus der Aktivitäten zur Zielerreichung. Eine nachhaltige Sicherstellung der Mittel des FLAF ist Basis für die Zielerreichung.
Der FLAF, mit rund 7 Milliarden an Gebarungsvolumen, weist im Wesentlichen eine unveränderte Struktur – sowohl hinsichtlich der Einnahmenseite als auch Ausgaben- und Finanzierungsströme – auf. Als ausgabenseitige Verbesserung sei die Erhöhung der Familienbeihilfe um 1,9 % ab 1.1.2018 hervorgehoben, die im Jahr 2018 ein zusätzliches Ausgabenvolumen von rund 253,2 Millionen € bewirkt hat.

Die finanzielle Situation des FLAF (Reservefonds für Familienbeihilfen) hat durch die Senkung des Dienstgeberbeitrages keine positive Entwicklung genommen und es wurden Abgänge verzeichnet. Der Schuldenstand des FLAF wird sich im Hinblick auf die prognostiziert-gute Konjunktur in Verbindung mit einer erwartet-expandierenden Beschäftigungslage rückläufig entwickeln. Mit der Erhöhung der Familienbeihilfe – beginnend ab dem zweiten Halbjahr 2014 (+4 %), in einem nächsten Schritt ab 2016 (+1,9 %) und ab 2018 um weitere 1,9 % – konnte die Familienförderung ausgeweitet und der Intention des Wirkungszieles entsprochen werden.