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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige Sicherung der Wasserressourcen sowie nachhaltige Stärkung der Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung des Waldes

Nachhaltige Sicherung der Wasserressourcen sowie nachhaltige Stärkung der Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung des Waldes als Lebensgrundlagen und Lebensräume für Mensch und Natur

2019
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel wurde – bezogen auf den im Jahr 2019 angestrebten Erfolg – teilweise erreicht. In einigen Bereichen (z. B. Grundwasser) lief die Umsetzung der Maßnahmen planmäßig. Die Kennzahl zu Nitrat und Pestiziden im Grundwasser zeigt grundsätzlich eine positive Entwicklung, in den letzten Jahren treten Schwankungen auf. Im Bereich der gewässerökologischen Maßnahmen konnte die Zielsetzung der Kennzahl „Hydromorphologisch sanierte Gewässerabschnitte“ nicht erreicht werden, da im Jahr 2019 Mittel nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung standen. Für den Zeitraum 2020-2027 werden 200 Mio. Euro für gewässerökologische Maßnahmen bereitgestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen basiert in Österreich auf einer Kombination aus hoheitlichen Vorgaben und freiwilligen Initiativen ausgelöst durch finanzielle Anreize. Die Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln des Bundes stellt einen wichtigen Erfolgsfaktor zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie dar.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw. das Wasserrechtsgesetz geben vor, dass in allen Gewässern (Grund- und Oberflächengewässern) bis zum Jahr 2027 der gute Zustand erhalten bzw. wiederhergestellt werden muss. Die gewonnenen Erfahrungen aus der laufenden Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im 1. Planungszyklus (2009-2015) fließen in die weiteren Planungen mit ein. Es zeigt sich, dass die Nutzungsansprüche an die Wasserressourcen vor allem im Bereich der Energieerzeugung aber auch der Landwirtschaft hoch sind. Die Auflösung dieses Spannungsfeldes zwischen Nutzung und Schutz des Wassers steht im Mittelpunkt der Diskussionen im Zuge der Planungen. Im Grundwasser werden die vorgegebenen Schwellenwerte von den meisten der circa 180 untersuchten Parameter deutlich unterschritten.

In Anbetracht der Herausforderungen des Klimawandels sowie den langen Produktionszeiträumen in der Forstwirtschaft ist festzuhalten, dass die einzelnen Kennzahlen nur mittel- bis langfristig beeinflussbar sind. So wurde beispielsweise die Kennzahl „Mobilisierte Holzmenge unter nachhaltigen Rahmenbedingungen“ 2019 überplanmäßig erreicht, was zum Teil dem beträchtlichen Anfall an Schadholz aus der Bekämpfung der Borkenkäferkalamität zuzuschreiben ist.

Die nachhaltige Waldbewirtschaftung ist die Voraussetzung für die Stärkung und Sicherung der vielfältigen Funktionen des Waldes. In diesem Sinn ist die zentrale Bestrebung der österreichischen Waldpolitik (Österreichische Waldstrategie 2020+) das Konzept der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Zentral ist dabei die Weiterentwicklung und Absicherung von rechtlichen, finanziellen und informationellen Instrumenten. Mit der Österreichische Waldstrategie 2020+ werden strategische Lösungswege für Herausforderungen erarbeitet und es wird versucht, die verschiedenen Interessen am Wald in Einklang zu bringen. Konzeptionell ist die nachhaltige Waldbewirtschaftung auf mehreren Ebenen abgestützt, insbesondere von den Beschlüssen der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa, der EU-Waldstrategie und dem nationalen Forstgesetz.

Insgesamt arbeiten in der österreichischen Forst- und Holzwirtschaft rund 300.000 Menschen, die einen Produktionswert von jährlich circa 12 Milliarden Euro erwirtschaften. Der Forst- und Holzsektor weist den zweitgrößten Außenhandelsüberschuss nach dem Tourismus auf. Ohne Schutz durch die Wälder könnten knapp 50 % des Lebens- und Wirtschaftsraums in Österreich nicht genutzt werden. Vor allem die Sicherung der Trinkwasserressourcen stellt im Hinblick auf den Klimawandel eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar.

Die Anpassung der Wälder an das sich ändernde Klima erweist sich immer mehr als Notwendigkeit, um nicht nur die Wirkungen des Waldes, sondern auch den Fortbestand des Waldes selbst, langfristig zu sichern. Daneben gibt es weitere Faktoren, die ein Mindestmaß an Waldbewirtschaftung erfordern, wie zum Beispiel die an Intensität und Vielfalt wachsende Freizeitnutzung der Wälder, die Nachfrage nach dem Rohstoff und Energieträger Holz in Österreich, die steigenden Schutzansprüche in den immer dichter besiedelten Tallagen oder die Zielsetzungen zur Erhaltung der Artenvielfalt. Gleichzeitig führen die geringen Erlöse und der Kostendruck dazu, dass Forstbetriebe zu weiteren Rationalisierungsmaßnahmen samt einhergehendem Personalabbau gezwungen sind. Der Strukturwandel im ländlichen Raum führt vor allem im Kleinwald zu großen Herausforderungen.