Das Wirkungsziel wurde – bezogen auf den im Jahr 2022 angestrebten Erfolg – zur Gänze erreicht.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw. das Wasserrechtsgesetz geben vor, dass in allen Gewässern (Grund- und Oberflächengewässern) bis zum Jahr 2027 der gute Zustand erhalten bzw. wiederhergestellt werden muss. Die gewonnenen Erfahrungen aus der laufenden Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im 1. und 2. Planungszyklus fließen in die weiteren Planungen mit ein. Es zeigt sich, dass die Nutzungsansprüche an die Wasserressourcen vor allem im Bereich der Energieerzeugung aber auch der Landwirtschaft hoch sind. Die Auflösung dieses Spannungsfeldes zwischen Nutzung und Schutz des Wassers steht im Mittelpunkt der Diskussionen im Zuge der Planungen.
Im Bereich der gewässerökologischen Maßnahmen konnte die Zielsetzung der Kennzahl „Hydromorphologisch sanierte Gewässerabschnitte“ überplanmäßig erreicht werden, da seit Mitte 2020 zusätzliche Förderungsmittel im Umfang von 200 Mio. Euro für die Jahre 2020–2027 bereitgestellt wurden. Die vorgesehenen Kommissionssitzungen zur Begutachtung und Genehmigung der Förderungsansuchen (Meilensteine) wurden planmäßig durchgeführt. Die Umsetzung der Maßnahmen basiert in Österreich auf einer Kombination aus hoheitlichen Vorgaben und freiwilligen Initiativen, ausgelöst durch finanzielle Anreize. Die Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln des Bundes stellt einen wichtigen Erfolgsfaktor zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie dar.
Die Zielsetzung zur Kennzahl „Sanierungsrate bei geförderten Trinkwasser- und Abwasserleitungen pro Jahr“ konnte ebenfalls überplanmäßig erreicht werden. In den Folgejahren könnte es aufgrund der COVID-19-Pandemie bei dieser Kennzahl zu einer gewissen Schwankungsbreite kommen.
Der Zielwert der Kennzahl zu Nitrat und Pestiziden im Grundwasser zeigt grundsätzlich eine positive Entwicklung und konnte überwiegend erreicht werden. Die vorgegebenen Schwellenwerte werden von den meisten der circa 180 untersuchten Parameter deutlich unterschritten.
Die geplanten Maßnahmen „Erstellung, Steuerung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) sowie Anreizfinanzierung der Maßnahmen zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele“ und „Gezielte Bereitstellung von Förderungsmitteln für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft“ wurden zur Gänze umgesetzt.
Wasser ist ein zentrales Lebenselement, dem in der Agenda 2030 ein eigenes Nachhaltigkeitsziel (SDG 6) zugeordnet ist. Über Querbeziehungen tragen Aktivitäten der Wasserwirtschaft wesentlich zur Zielerreichung sämtlicher weiterer Nachhaltigkeitsziele neben dem SDG 6 bei. Mit dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) liegt ein bundesweites Planungsinstrument vor, das alle sechs Jahre aktualisiert wird. Das Maßnahmenprogramm des NGP sowie ein eigenes Kapitel zu Klimawandel mit Querbezügen zur Nationalen Klimawandelanpassungsstrategie beschreiben Maßnahmen, die direkt zur umfassenden Zielerreichung von SDG 6 und den SDG-Unterzielen 13.1 sowie 15.1 beitragen. Für die SDG 6-Unterziele im Bereich der Trinkwasser- und Sanitärversorgung (SDG 6.1, SDG 6.2, SDG 6.b) und die internationale Zusammenarbeit (SDG 6.5) geht man von einer vollständigen Zielerreichung aus, in Bezug auf Gewässerqualität und -ökosysteme (SDG 6.3 und SDG 6.6) und Wassernutzungen (SDG 6.4) ist zumindest ein sehr hoher Grad der Zielerreichung sichergestellt.
In Anbetracht der Herausforderungen des Klimawandels sowie den langen Produktionszeiträumen in der Forstwirtschaft ist festzuhalten, dass die einzelnen Kennzahlen nur mittel- bis langfristig beeinflussbar sind. Die Kennzahl „Mobilisierte Holzmenge unter nachhaltigen Rahmenbedingungen“ wurde überplanmäßig erreicht. Weitere Einflussfaktoren waren auch der Schadholzanfall und gestiegene Holzpreise. Der Istzustand 2022 für die Kennzahl „Jährliche Nettospeicherung von Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten durch die Kategorie „Managed Forest Land“ und Holzprodukte daraus gemäß EU-LULUCF-Verordnung 2018/841“ ist erst ab Ende April 2024 verfügbar. Der jüngst vorliegende Istzustand 2021 zeigt mit -10,8 Mio. Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten (Senke) eine mehr als doppelte Übererfüllung des für 2022 angesetzten Zielzustandes. Die Maßnahme „Umsetzung wesentlicher wald- und holzbezogener Strategien, Programme und Initiativen (LE 2021–2027, Österreichische Waldstrategie 2020+, Österreichischer Waldfonds, Österreichische Holzinitiative)“ wird insgesamt mit „überwiegend erreicht“ beurteilt.
Eine leistungsfähige Forst- und Holzwirtschaft schafft viele Arbeitsplätze vor allem in den ländlichen Regionen. In der gesamten Wertschöpfungskette Forst- und Holzwirtschaft sorgen rund 320.000 Arbeitsplätze für Beschäftigung in den Regionen. Jeder 13. Euro Wertschöpfung ist somit auf die Forst- und Holzwirtschaft zurückzuführen.
Der österreichische Wald steht durch die Auswirkungen des Klimawandels unter hohem Druck: Extremwetterereignisse, Trockenheit und Schädlingsbefall führen zu hohen Schadholzmengen und infolge zu Störungen des Marktes. 2022 betrug der Schadholzanteil 37,5 %. Um die Waldbäuerinnen und Waldbauern zu entlasten, den Borkenkäferbefall zu reduzieren, klimafitte Wälder zu entwickeln und die Verwendung von Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz zu stärken, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 die Einrichtung des Waldfonds beschlossen. Dieser Fonds ist das größte Rettungs- und Zukunftspaket der zweiten Republik für die heimischen Wälder.
Die Österreichische Forst- und Holzwirtschaft trägt zu zahlreichen Sustainable Development Goals bzw. zu deren Unterzielen bei. Eine genaue Auflistung findet sich unter: https://info.bml.gv.at/themen/wald/eu-international/Wald-und-SDGs.html
Mit der aktiven nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Sinne von SDG 15 zielt die Österreichische Forstpolitik auf die Sicherstellung aller Waldfunktionen ab. Die Kennzahl 42.3.3 (Holzmenge) ist unmittelbar mit den SDG-Unterzielen 15.1 und 15.2 in Bezug zu setzen, da sie ein Indikator ist, welcher zeigt, dass die Nutzungsrate des österreichischen Waldes innerhalb des nachhaltigen Zuwachses liegt und es zu keiner Übernutzung kommt. Andererseits gilt es aber auch, den Zuwachs soweit als möglich im Rahmen der Nachhaltigkeit zu nutzen, um die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu halten und um klimarelevante CO2-Substitutionseffekte von Holz bestmöglich zu nützen. Zudem ist eine aktive nachhaltige Waldbewirtschaftung Voraussetzung, um die Widerstandskraft der Wälder gegenüber klimabedingten Gefahren (SDG-Unterziel 13.1) zu erhöhen und klimafitte Waldbestände aufzubauen (SDG-Unterziel 13.2). Für die Sicherstellung einer aktiven, nachhaltigen Waldbewirtschaftung sind fundierte rechtliche, strukturelle, finanzielle und institutionelle Rahmenbedingungen ausschlaggebend, welche in Österreich ständig angepasst und weiterentwickelt werden (SDG-Unterziel 13.3).