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WIRKUNGSZIEL

Objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren

Objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Datenschutzbehörde in angemessener Dauer.

2019
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Aufgabe der Justiz ist es, eine objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren in angemessener Dauer zu garantieren. Insbesondere zu erwähnen ist hierbei die stetige Zunahme (und auch Akzeptanz) der digitalen Kommunikation, die sich auch auf die Verfahrensdauer auswirkt. Die Indikatoren haben sich allesamt positiv entwickelt: die Kennzahl 13.3.2 weist mit 79 % bereits einen sehr hohen Anteil an elektronisch eingebrachten Exekutionsanträgen auf; durch die Verpflichtung zum Elektronischen Rechtsverkehr ab Juli 2019 wurde auch das Ziel der Kennzahl 13.3.3 überplanmäßig erreicht. Als Indikator für die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Entscheidungen und der Verfahrensführung der Justiz zeigt die geringe Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen eine konstant positive Entwicklung in diesem Bereich. Auch die Anzahl der Urteilsrückstände konnte über die Jahre konstant reduziert werden. Auf Maßnahmenebene ist insbesondere auf den abgeschlossenen Meilenstein der erfolgreichen Implementierung der EU-Datenschutzgrundverordnung hinzuweisen, welche auch die Einführung eines umfassenden datenschutzrechtlichen Rechtschutzes umfasst.
Die Kennzahlen des Wirkungsziels 3 wurden für den BVA 2020 ebenfalls überarbeitet und teilweise durch aussagekräftigere Indikatoren ersetzt, welche die Führung von Verfahren in allen Bereichen der Justiz widerspiegeln sollen.