WIRKUNGSZIEL
Sicherst. öst. Interessen in den Bereichen Außen-, Europa-, Sicherheitspolitik und in Wirtschaftsfragen; Stärkung von Frauen/Kinderrechten
Sicherstellung der außen- und sicherheitspolitischen sowie der europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern durch geeignete internationale Instrumente.
Wirkungsziel zur Gänze erreicht
Kennzahlen
Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.
Vorbereitete Staatsbesuche/Arbeitstreffen oberster Staatsorgane
Initiativen im Rahmen von europ. und int. Foren
Initiativen zur Stärkung von Menschen-, Frauen & Kinderrechten
Maßnahmen zur Förderung ö. Wirtschaftsinteressen gegenüber Drittländern
Vergabe der Fördermittel im Einklang mit außenpol. Schwerpunkten
Maßnahmen
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.
Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.
Vorhaben
Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:
Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.