Die Grundlagen zum Wirkungsziel finden sich im Regierungsprogramm im Kapitel „Verkehr und Infrastruktur“. Es wurde festgehalten, dass für die Lebensqualität und Wohlstand die Mobilität von Personen eine Grundvoraussetzung darstellt. Bei allen Mobilitätsformen ist dabei besonders Rücksicht auf Barrierefreiheit, ältere Menschen und Familien sowie Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu nehmen. Eine gendergerechte Mobilität sowie ein gleichberechtigter Zugang zu allen Verkehrsdienstleistungen erhöhen die Qualität des gesamten Verkehrssystems und dienen dem Wohl der Gesellschaft. Im Umfeld dieses Wirkungszieles wurden hinsichtlich der Zielerreichung keine negativen Einflussfaktoren erkannt.
Der im Rahmen des Wirkungszieles 3 formulierte Anspruch auf Sicherstellung der Gendergerechtigkeit in der Mobilität ist weitreichend. Anhand von BMVIT-Genderanalysen konnte ein fundiertes Datenmaterial bzw. wissenschaftliche Erkenntnisse geschaffen werden, um insbesondere die Reproduktion von geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im Verkehrssystem zu minimieren. Aufbauend auf dieser Wissens- und Datenbasis wurden zur Messung eines gendergerechten Verkehrssystems folgende Handlungsfelder identifiziert: Planung, Infrastruktur, Qualität und Leistbarkeit. Im Bereich der Planung zeigte sich, dass bei Planerinnen und Planern von Verkehrssystemen das Wissen über genderrelevante Aspekte in der Mobilität kaum oder nur unzureichend vorhanden ist. Daher wurde zunächst im Mai 2018 eine erste spezifische Schulung im BMVIT zur Schärfung der Genderkompetenz im Bereich der Alltagsmobilität bei den dafür zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt. Durch eine Kooperation mit dem BMNT wurden zudem auch die Auswirkungen eines gendergerechten Verkehrssystems auf die Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung dargestellt. Die positive Umsetzung der Maßnahme war der Zielerreichung zur Sicherstellung der Gendergerechtigkeit zuträglich.
Mittel- bis langfristig sind in einem nächsten Schritt entsprechende Genderschulungen auch bei den BMVIT-Verkehrsgesellschaften ÖBB und ASFINAG vorgesehen. Im Bereich der Infrastruktur soll zudem die subjektive Sicherheit (bei Haltestellen im ÖV, bei Raststätten im IV, sowie bei Tunneln/Unterführungen) erhöht und mobilitätseinschränkende Barrieren beseitigt werden. Des Weiteren soll die Qualität des Verkehrssystems für flexiblere Mobilitätschancen gesteigert werden (Haltestellendichte, Ausstattung der Transportmittel, besseres Fahrplanangebot, bessere Linienführung und Information zu Dienstleistungen) und die Leistbarkeit (flexible, leistbare Tarife) für den Zugang zur Mobilität sichergestellt werden.