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WIRKUNGSZIEL

Tiergesundheit und Tierschutz

Vorsorgender Schutz der Verbraucherinnen- und Verbrauchergesundheit insbesondere durch sichere Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel sowie durch ausreichende klare Informationen zur Lebensmittelqualität und Ernährung. Sicherstellung der Tiergesundheit und des Tierschutzes, um den VerbraucherInnenerwartungen gerecht zu werden und den Tier- und Warenverkehr zu gewährleisten.

2017
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Eines der zentralen Anliegen des am 1.1.2005 in Kraft getretenen Tierschutzgesetzes ist die Förderung des Tierschutzes durch Bund, Länder und Gemeinden. Ein weiteres zentrales Anliegen besteht darin, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen. Der Verein „Tierschutz macht Schule“ wurde auf Initiative des BMGF im Jahre 2006 gegründet. Die Vermittlung von tierschutzrelevanten Themen an Kinder, Jugendliche und Erwachsene ist für die Gesellschaft von großer Bedeutung. Die pädagogische Wirkung betrifft nicht nur den richtigen Umgang mit Tieren, sondern auch die Kenntnis von tier- und bedürfnisgerechter Haltung der Tiere. Tierschutzunterricht stärkt auch das Mitgefühl, die Eigenverantwortlichkeit und die Bereitschaft, die Konsequenzen für sein Verhalten zu tragen. Die nachgewiesene Freiheit der österreichischen Rinderpopulation von Rindertuberkulose und Rinderbrucellose sowie der Schaf- und Ziegenpopulation von Brucella melitensis – Erreger von Krankheiten, welche vom Tier und dessen Produkten (z.B. Milch) auch auf den Menschen übertragen und bei diesem schwere Krankheiten hervorrufen können – dient dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Menschen, die aus beruflichen Gründen engen Kontakt mit den genannten Tieren haben. Durch die zusätzliche Erfassung handelsrelevanter Tierkrankheiten, wie infektiöser Boviner Rhinotracheitis (IBR) des Rindes, oder der Aujeszky’schen Krankheit (AK) des Schweines, wird durch die Erreichung des Wirkungsziels auch sichergestellt, dass der Export sowie der innergemeinschaftliche Handel mit lebenden Tieren und deren Produkten bestmöglich veterinärfachlich unterstützt werden.

Der angestrebte Erfolg wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung der Kennzahlen (3 Kennzahlen überplanmäßig erreicht) in Verbindung mit den Maßnahmen (überplanmäßig sowie überwiegend erreicht) zur Gänze erreicht. Im Einzelnen ist zu bemerken, dass Bildungsarbeit ein Entwicklungsprozess ist. Der Bildungsauftrag des Vereins „Tierschutz macht Schule“ gem. § 2 Tierschutzgesetz umfasst nicht nur Schulen, sondern auch Kindergärten, Horte und Lehrlingsausbildungsstätten. Der Nachweis eines offiziell anerkannten und international bekannten hervorragenden Tiergesundheitsstatus spiegelt das gute Funktionieren des gesamten österreichischen Veterinärsystems wider. Zur Erreichung und Aufrechterhaltung dieses Status ist das Zusammenwirken aller Ebenen des österreichischen Veterinärsystems erforderlich.
Dies beinhaltet:
– die entsprechende Normensetzung
– die diesbezügliche fachliche Vertretung in EU- und internationalen Gremien (OIE) durch die zentrale Veterinärbehörde im Ministerium
– die Organisation der erforderlichen Maßnahmen zum Nachweis und zur Aufrechterhaltung des Tiergesundheitsstatus auf Länderebene sowie
– die korrekte Umsetzung der dafür erforderlichen Maßnahmen in den tierhaltenden Betrieben durch die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte.