Seit Juli 2012 überprüft die Volksanwaltschaft mit sechs Kommissionen öffentliche und private Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommt oder kommen kann. Dazu zählen etwa Justizanstalten, Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Anstalten und Polizeianhaltezentren. Darüber hinaus kontrolliert sie Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderung, um Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch hintanzuhalten. Die Volksanwaltschaft und die Kommissionen beobachten und überprüfen auch die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Polizei, insbesondere bei Abschiebungen und Demonstrationen. Rechtliche Grundlagen dafür sind das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die im österreichischen Recht umgesetzt werden. Die Volksanwaltschaft hat zur Besorgung ihrer Aufgaben entsprechend dem OPCAT-Durchführungsgesetz
Kommissionen einzurichten, die multidisziplinär zusammengesetzt sind. Die Kommissionen sind nach regionalen Gesichtspunkten organisiert und bestehen aus jeweils acht Mitgliedern und einer Kommissionsleiterin bzw. einem Kommissionsleiter.
Die Kommissionen absolvierten 2015 insgesamt 501 Einsätze. 439-mal wurden Besuche und Beobachtungen unangekündigt durchgeführt, in 62 Fällen angekündigt. Die Durchführung unangekündigter Besuche ist daher die Regel. Die durchschnittliche Besuchsdauer betrug 2015 etwa 6,5 Stunden. Die sechs Kommissionen besuchten österreichweit 445 Einrichtungen. Wie in den vergangenen Berichtsjahren legten die Kommissionen den Fokus auf die zahlenmäßig weit überwiegende Anzahl von Organisationen, die den „less traditional places of detention“ zuzurechnen sind; darunter galten 93 Besuche Institutionen, die ausschließlich Menschen mit Behinderung gewidmet sind. Zudem beobachteten die Kommissionen österreichweit das Verhalten staatlicher Organe bei der Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt in 56 Fällen. Die weitgehend unangekündigt durchgeführten Besuche der Kommissionen haben sowohl einen präventiven Zweck als auch eine präventive Wirkung. Allein die Tatsache, dass Menschen, denen die Freiheit kraft richterlicher, verwaltungsbehördlicher, medizinischer, pflegerischer oder pädagogischer Anordnung entzogen ist, die Möglichkeit haben, mit unabhängigen Expertinnen und Experten des NPM vertraulich zu sprechen und auf ihre Situation aufmerksam zu machen, kann sie vor Gewalt und Misshandlung schützen bzw. solche Handlungen aufzeigen. Der österreichische NPM ist in hohem Maße bemüht, nicht nur Beanstandungen auszusprechen, sondern intensiv lösungsorientiert zu arbeiten. Mitunter ist es notwendig, neben besuchten Einrichtungen auch deren Rechtsträger, Aufsichtsbehörden und/oder Ministerien zu kontaktieren und mit diesen an Verbesserungen zu arbeiten. Daher werden die Verfahren, welche sich an die Übermittlung von Kommissionsprotokollen anschließen und von der Volksanwaltschaft geführt werden erst nach längerer Zeit, eventuell auch erst im darauffolgenden Jahr endgültig abgeschlossen. Die Kommissionen hielten in 312 Einsätzen Beanstandungen der menschenrechtlichen Situation fest.
Das Wirkungsziel wurde zur Gänze erreicht.