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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus

Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung (z. B. Strafhaft, Psychiatrie) im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) vom 18. Dezember 2002 und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Einklang mit internationalen Standards.

2016
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Seit Juli 2012 hat die Volksanwaltschaft den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern. Gemeinsam mit sechs Expertenkommissionen kontrolliert die Volksanwaltschaft öffentliche und private Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind. Dazu zählen nicht nur jene Einrichtungen, die man üblicherweise mit „Orten der Freiheitsentziehung“ in Verbindung bringt, wie Justizanstalten und Polizeianhaltezentren, sondern auch Alten- und Pflegeheime und psychiatrische Abteilungen. Darüber hinaus kontrolliert die Volksanwaltschaft Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, um Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch präventiv zu verhindern. Auch die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Exekutive wird von der Volksanwaltschaft und den Kommissionen beobachtet, insbesondere bei Abschiebungen und Demonstrationen. Grundlage für dieses umfassende Mandat sind zwei UN-Menschenrechtsabkommen, zu deren Umsetzung sich Österreich verpflichtet hat: das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und die UN-Behindertenrechtskonvention. Mit der Durchführung der Kontrollen hat die Volksanwaltschaft die von ihr eingesetzten Kommissionen zu betrauen. Die Kommissionen sind multidisziplinär zusammengesetzt und nach regionalen Gesichtspunkten organisiert.

Die Kommissionen führten im Jahr 2016 insgesamt 522 Kontrollen durch. Rund 90 % der Kontrollen entfielen auf den Besuch von Einrichtungen, in denen Menschen angehalten werden. 76 mal wurden Einrichtungen für Menschen mit Behinderung überprüft und 43 mal wurden Polizeieinsätze begleitet. Die Kontrollen erfolgten in der Regel unangekündigt, um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten. Lediglich 8 % der Kontrollen waren angekündigt. Bei 83 % der Kontrollen sahen sich die Kommissionen veranlasst, die menschenrechtliche Situation zu beanstanden. Die Volksanwaltschaft prüft diese Fälle auf Grundlage der Wahrnehmungen der Kommissionen und setzt sich mit den zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden in Verbindung, um auf Verbesserungen hinzuwirken. Viele festgestellte Missstände und Gefährdungen konnten dadurch bereits beseitigt werden. Ergebnis dieser Prüftätigkeit sind aber auch zahlreiche Empfehlungen der Volksanwaltschaft, die menschenrechtliche Standards in den Einrichtungen gewährleisten sollen. Das Wirkungsziel wurde überplanmäßig erreicht.