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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Stabilität der Euro-Zone

Sicherung der Stabilität der Euro-Zone

2020
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Jahr 2020 war insbesondere durch die COVID-19-Krise und sehr schwere wirtschaftliche Einbrüche geprägt. In allen Euroländern verschlechterten sich die Budget- und Schuldenzahlen beträchtlich. Die Schuldenquote der Eurozone stieg von 83,9 % des BIP im Jahr 2019 auf 98 % des BIP im Jahr 2020, das reale BIP der Eurozone schrumpfte 2020 um -6,6 %. Die Budgetdefizite aller Euroländer lagen über -3 % des BIP, wobei sich eine weite Spannweite von etwa -4 % bis -11 % des BIP ergab. Aufgrund von weitreichenden budgetären Maßnahmen und der stark unterstützenden Geldpolitik der Europäischen Zentralbank konnte ein noch stärkerer Wirtschaftseinbruch verhindert werden. Auch die anhaltend niedrigen langfristigen Zinsen (10-jährige Renditen Staatsanleihen) in den Euroländern (in vielen Euroländern negativ) sorgten für eine Stabilisierung der Wirtschaftslage und die höheren Staatsausgaben konnten günstig finanziert werden.
Durch die Pandemie gab es einen historischen Wirtschaftseinbruch, weshalb die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) ausgesetzt wurden, um alle notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesundheitssysteme und der Wirtschaft zu ermöglichen. Das Wirkungsziel 1 trägt zum SDG 8.1 „Ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend den nationalen Gegebenheiten und insbesondere ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 Prozent in den am wenigsten entwickelten Ländern aufrechterhalten“ bei.