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WIRKUNGSZIEL

Anti-Gewalt

Schwerpunkt Gewaltschutz, mehr Sicherheit speziell für Frauen und Minderjährige.

2020
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Auswirkungen der COVID-19 – Pandemie sind auch im Bereich Gewaltdelikte erkennbar. Zu den Gewaltdelikten zählen Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit gegen fremdes Vermögen (§ 131 StGB) und gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. 2020 wurden 67.051 Delikte zur Anzeige gebracht, was einem Minus von 8,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht und zugleich den niedrigsten Wert seit sechs Jahren markiert (2019: 73.079). 87,7 Prozent der angezeigten Gewaltdelikte konnten aufgeklärt werden, 2,8 Prozent mehr als 2019. In 62 Prozent der begangenen Taten kannten sich Täter und Opfer. Auch die Anzahl der vollendeten Morddelikte ist nach einem Anstieg 2019 wieder zurückgegangen: 2020 wurden 43 Taten mit 54 Opfer registriert. Zu den Opfern zählten 31 Frauen und 23 Männer. Ein Bekanntschaftsverhältnis zwischen Täter und Opfer lag bei 71,7 Prozent vor. Mit der Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes 2019 hat die Polizei die Möglichkeit gegenüber potenziellen Gefährderinnen und Gefährdern nicht nur das Betretungsverbot, sondern auch das Annäherungsverbot an die gefährdete Person im Umkreis von 100 Metern auszusprechen. 2020 wurden derartige Betretungs- und Annäherungsverbote 11.652 Mal ausgesprochen. 9.689 Gefährderinnen und Gefährder wurden weggewiesen, 2019 waren es 8.254. Das Annäherungsverbot bewährte sich im ersten Jahr nach Inkrafttreten als wirksames polizeiliches Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis. Gefährder konnten zu 96,1 % nachhaltig ferngehalten werden, nur 3,9 % haben das Annäherungsverbot bei einer Kontrolle der Exekutive nicht eingehalten.

Während die Anzeigen bei den Gewaltdelikten im Allgemeinen 2020 zurückgegangen sind, zeigen die Belastungskennzahlen pro 100.000 Einwohner mit Täter-Opfer – Beziehung im Durchschnitt von fünf Jahren ein anderes Bild. War bis 2019 eine positive Entwicklung ersichtlich (Rückgang von 445 im Jahr 2013 auf 413 im Jahr 2019), so ist der Wert 2020 erstmals wieder auf 443 gestiegen, das Ziel wurde nicht erreicht. Die Aufklärungsquote bei Gewaltdelikten im Durchschnitt der letzten fünf Jahre blieb auch 2020 bei hohen 84,6 %. In den meisten Fällen der Gewaltdelikte (2019: 60 %, 2020: 62 %) besteht eine Beziehung zwischen Täter und Opfer, oft in einem direkten familiären Zusammenhang.

In diesem sensiblen Bereich greift das BMI auf externe Partner zurück und unterstützt Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bei ihrer Arbeit: 2020 wurden rund 4,7 Mio. Euro für Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen in ganz Österreich ausbezahlt. Darüber hinaus wurden unterschiedlichste Gewaltpräventionsprojekte in Österreich mit etwa 1,2 Mio. Euro unterstützt. Ab September 2021 wird es eine Gewaltpräventionsberatung für Gefährderinnen und Gefährder geben. Auch die Polizei stockt ihre Expertinnen und Experten auf und wird 2021 die Anzahl der Präventionsbediensteten im Bereich Gewalt in der Privatsphäre von derzeit rund 500 auf mehr als 800 Bedienstete erhöhen. Mit zusätzlichen Expertinnen und Experten wird sichergestellt, dass kompetente Ansprechpartner innerhalb der Polizei zur Verfügung stehen, die Opfer unterstützen können.

Im Sinne eines gesamtheitlichen Ansatzes wurde auch der Fokus im Bereich Präventionsarbeit, Information und Opferstärkung weiterverfolgt, aufgrund der Einschränkungen durch die Maßnahmen gegen die Pandemie konnten die Ziele nicht erreicht werden. Im Bereich Gespräche und/oder Veranstaltungen zur Gewaltprävention konnten von den 8.000 geplanten nur 4.657 durchgeführt werden, im Bereich Sexualdeliktsprävention von 502 geplanten nur 320.
Um Strukturelle Gewalt frühzeitig zu erkennen und zu verhindern ist der Bereich Jugendprävention besonders wichtig, aber auch hier konnten die Ziele nicht wie geplant umgesetzt werden. Mit der Initiative Kinderpolizei konnten nur 7.828 SchülerInnen erreicht werden (Ziel 28.000). Dabei stärken PolizistInnen das Bewusstsein der Kinder für Gefahren, nicht nur im Straßenverkehr. Der Anteil jugendlicher Täter bei Gewaltdelikten verhält sich die letzten Jahre stabil niedrig bei ca. 10 %, wobei dieser im Jahr 2020 sogar unter 10 % liegt.

Das Wirkungsziel und die dazugehörigen Maßnahmen wurden aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung den SDG-Unterzielen „Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen“, „Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern“ und „Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden“ zugeordnet.