Es ist unumstritten, dass Verkehrsunfälle menschliches Leid und hohe volkswirtschaftliche Kosten verursachen. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit in allen Verkehrsträgern ist daher aus einzel- und gesamtwirtschaftlicher Sicht sowie aus sozialen Gründen geboten. Dies deckt sich mit dem SDG-Unterziel 3.6 „Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit halbieren“, welches die weltweite Halbierung der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen bis 2020 vorsieht. Bewusstseinsbildung ist dabei ein zentraler Ansatzpunkt sowie eine immens wichtige Investition, um letztendlich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verbessern.
Die Umsetzung der Österreichische Verkehrssicherheitsstrategie 2021–2030 (VSS) erfolgt anhand von zeit- und themenspezifischen Aktionsplänen.
Der 1. Aktionsplan fokussiert auf das Problemfeld „Geschwindigkeit“. Sowohl die Strategie als auch der genannte Aktionsplan tragen wesentlich zur Erreichung des Zieles 3.6 der Agenda 2030 bei, das der Reduktion der Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit gewidmet ist.
Auf Basis der VSS erfolgte die Ausarbeitung einer Leistungsbeschreibung für den 1. Aktionsplan „Geschwindigkeit“. Nicht angepasste Geschwindigkeit stellt eine wesentliche Ursache von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden dar (vermutliche Hauptunfallursache). Der 1. Aktionsplan „Geschwindigkeit“ liegt vor und die darin formulierten Maßnahmen sollen in weiterer Folge zur Umsetzung gelangen.
Weiters wurde die bewusstseinsbildende Verkehrssicherheitskampagne „Voll am Leben“ im Rahmen einer Pressekonferenz am 6. Juni 2023 erstmals den Medien präsentiert. Über die Inhalte der Verkehrssicherheitskampagne „Voll am Leben“ wird unter vollamleben.at informiert. Der Abschluss der Umsetzung und der begleitenden Evaluierung der Verkehrssicherheitskampagne ist für 31.10.2024 vorgesehen.
Durch die Neuregelung der Fahrlehrer-Ausbildung wurde der Praxisbezug verstärkt. Weiters wird nun eine verpflichtende Weiterbildung des Fahrschulpersonals vorgeschrieben. Die Regelung trat mit 01.01.2024 in Kraft.
Durch technische Unterwegskontrollen werden schadhafte LKW als Sicherheitsrisiko aus dem Verkehr gezogen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird dadurch auch für die Zukunft bewusst gemacht, dass Fahrzeuge in schlechtem Zustand eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer darstellen und Unfälle verursachen können. 2022 sank der Wert unter jenen von 2021, was wohl auf den Einsatz neuerer Fahrzeuge zurück zu führen ist, da durch die Anschaffung neuer LKW ein sehr großer Teil des „Altbestandes“ bereits ausgeschieden ist. 2023 stieg der Wert allerdings wieder an und hat etwa das Niveau des Jahres 2021 erreicht.
Im Bereich der Eisenbahn ist nach einer leichten Senkung der Kennzahl im Jahr 2021 für das Jahr 2022 wieder eine leichte Steigung zu erkennen und der Wert der Kennzahl für 2022 befindet sich erstmals wieder über dem gewichtetem 5-jährigem Durchschnittswert von aktuell 115,12. Insgesamt ist die mit der Kennzahl verbundene Zielsetzung auf hohem Niveau weiterhin erfüllt.
Um die Sicherheit des Verkehrs noch weiter zu erhöhen, wird seit 2022 auch der Bereich der Schifffahrt mittels der Kennzahl „Anzahl der durchgeführten Schiffskontrollen“ mitbedacht. Aufgrund der Corona-Pandemie kam es ab 2020 zu einem deutlichen Rückgang der Personenschifffahrt auf der Donau und damit einhergehend auch zu weniger Schiffskontrollen. Die Situation hat sich seit 2022 wieder erholt.
In der Luftfahrt wurde die Implementierung eines behördenübergreifenden Prozesses zur Gefahrenidentifizierung, sowie deren Risikobewertung in allen relevanten österreichischen Zivilluftfahrtbehörden begonnen. Der behördenübergreifende Prozess zur Gefahrenidentifizierung in der Luftfahrt sowie deren Risikobewertung in Version 1 wurde erstellt und genehmigt. Diese Version wurde allen relevanten österreichischen Zivilluftfahrtbehörden zur Kommentierung übermittelt. Auf Basis der Rückmeldungen wurde eine Version 2 des Prozesses erstellt. Dieser befand sich am 31.12.2023 noch im Genehmigungsprozess.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird darüber hinaus ein wesentlicher Beitrag zu dem SDG-Unterziel 9.1 „Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen“ geleistet.
Insgesamt wird die Erreichung des Wirkungsziels in der positiven Entwicklung der Indikatoren zum Ausdruck gebracht und zeigt, dass die Implementierung entsprechender Rahmenbedingungen, behördlicher Tätigkeiten und Bewusstseinsarbeit wertvolle Hebel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind.