Das Wirkungsziel wurde 2017 in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie und Jugend (UG 25) umgesetzt. Für die vorliegende Evaluierung erfolgte wie auch in den vergangenen Jahren eine Abstimmung zwischen dem BMF und der nun im BKA ansässigen Abteilung, die für die UG 25 verantwortlich ist.
Das Kinderbetreuungsgeld mit seinen verschiedenen Bezugsvarianten zählt zu den maßgeblichen Rahmenbedingungen, die es Eltern erleichtern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Eine weitere unabdingbare Voraussetzung für gute Vereinbarkteit von Familie und Beruf ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie Tageseltern, das mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar ist.
Die Bemühungen um den Ausbau elementarer Bildung wurden auch 2017 unter Kostenbeteiligung des Bundes fortgesetzt. Obwohl es im Kindergartenjahr 2017/18 die höchste jemals erreichte Anzahl an unter 3-Jährigen in außerhäuslicher Betreuung gegeben hat, ist die entsprechende Kennzahl (Betreuungsquote) nicht im erwarteten Ausmaß gestiegen, weil gleichzeitig die gleichaltrige Wohnbevölkerung (Steigerung der Geburtenzahlen, Zuwanderung) stärker angestiegen ist. Im Jahr 2017 ist sowohl der Anteil der unter 3-Jährigen (+0,5%-Steigerung gegenüber 2016), als auch jener der 3-6-Jährigen (+0,4%-Steigerung gegenüber 2016), die in VIF-konformen Einrichtungen betreut werden, gestiegen. Das Wirkungsziel 2 wurde deshalb „teilweise erreicht“.
Das Wirkungsziel „Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots in den Ländern“ ist als Gleichstellungsziel ausgewiesen. Die relevanten Kennzahlen sind mit jenen der BKA-Sektion Frauen, dem BMVRDJ, dem VfGH und dem VwGH in einem Cluster zusammengefasst. Die Koordination erfolgt über das BKA, Sektion Familien und Jugend. Die Darstellung erfolgt in einem eigenen Bericht.