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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen

Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt.

2020
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Bezogen auf den im Jahr 2020 angestrebten Erfolg konnten die positiven Ergebnisse abgesichert bzw. fortgeführt werden. Es wurden alle Wirkungszielkennzahlen zur Gänze erreicht bzw. übertroffen und alle Maßnahmen auf Ebene des Globalbudgets 10.02 planmäßig umgesetzt. Trotz der COVID-bedingt höheren Nachfrage nach Beratungsleistungen der Gewaltschutzzentren (Wirkungsziel-Kennzahl 1.3.1) konnten auch 2020 alle rat- und hilfesuchenden Frauen betreut werden. Die Gewaltschutzzentren sind vertraglich dazu verpflichtet, alle hilfesuchenden Personen zu betreuen und kamen dieser Verpflichtung nach. Der Versorgungsgrad mit niederschwelligen Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen (Wirkungsziel-Kennzahl 1.3.2) konnte auf dem Niveau der Vorjahre gehalten werden. Infolge der Aufstockung der Budgetmittel des Globalbudgets Frauenangelegenheiten und Gleichstellung (10.02) von 2020 gegenüber 2019 erhielten die bestehenden Beratungseinrichtungen zum Ausbau ihres Beratungsangebots um 12 % höhere Förderungen. Infolge der COVID-19-Pandemie fielen im Jahr 2020 Zusatzausgaben zulasten des Globalbudgets 10.02 in Höhe von insgesamt EUR 42.509,60 an. Diese betrafen den Druck von Foldern und Broschüren („Hilfseinrichtungen – österreichweiter Überblick“, „Gewalt gegen Frauen – Hilfseinrichtungen in den einzelnen Bezirken“) in Höhe von EUR 22.509,60 sowie die einmalige Förderung in Höhe von EUR 20.000,- zur finanziellen Unterstützung der Onlineberatung „Halt der Gewalt“.

Dank der termintreuen Gestaltung der Koordinationsprozesse wurden die im Zweijahresrhythmus zu erstellenden Gleichbehandlungsberichte fristgerecht in den Nationalrat eingebracht (Maßnahme 1 des Globalbudgets 10.02).

Das von der EU kofinanzierte Projekt Transparente Pensionszukunft (TRAPEZ, Maßnahme 2 des Globalbudgets 10.02) widmete sich einer spezifischen Analyse der Pensionsunterschiede zwischen Frauen und Männern, den zugrundeliegenden Faktoren und möglichen Handlungsoptionen für Frauen und weitere AkteurInnen, wie etwa Betriebe oder auch öffentliche Institutionen. Einige Ergebnisse dieser Analyse flossen in mittlerweile umgesetzte Maßnahmen ein. So wurde etwa die Vorausberechnungsmitteilung der Pensionsversicherungen adaptiert, um EmpfängerInnen noch besser zu informieren und der Folder „Meine Pension“ 2020 adaptiert. Für 2021 ist eine zusätzliche, in einfacher und verständlicherer Sprache verfasste Version des Folders geplant. Die Webseite betreffend das Projekt TRAPEZ sowie darauf veröffentlichte Materialien und Ergebnisse stehen auch 2021 zur Verfügung.

Betreffend die „EU Prävalenzstudie genderbasierte Gewalt 2020–2022“ (Maßnahme 3 des Globalbudgets 10.02) wird derzeit durch EUROSTAT eine umfassende und einheitliche Erhebung zu genderbasierter Gewalt durchgeführt, an der sich auch Österreich beteiligt. Der Fragebogen von EUROSTAT baut auf der umfassenden FRA-Prävalenzstudie von 2014 auf, an der sich Österreich ebenfalls beteiligt hat. Er umfasst Fragen zu körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und Stalking sowie Gewalt in der Kindheit. In Österreich wurden 6.000 Frauen im Alter von 18 bis 74 Jahren befragt. Die österreichischen Ergebnisse werden voraussichtlich im Juni 2022 vorliegen. Neben der Erhebung der österreichischen Prävalenz sollen durch die sukzessive EU-weite Anwendung dieses Fragebogens auch Vergleiche zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht werden. Durch geplante, wiederkehrende Untersuchungen sollen in weiterer Zukunft Entwicklungen im Bereich genderbasierter Gewalt erkennbar werden.

Die ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern wurde 2020 fortgesetzt. Die Wirkungen frauen- und gleichstellungsspezifischer Maßnahmen sind vielfältig und werden oft erst stark zeitverzögert erkennbar. Es wird davon ausgegangen, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen die gewählten Wirkungszielkennzahlen und Maßnahmen auf Ebene des Globalbudgets 10.02 jene sind, die zur Erreichung des Wirkungsziels beitragen.

Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (einmal „überplanmäßig erreicht“, einmal „zur Gänze erreicht“) und der Erfolg der drei Maßnahmen des Globalbudgets 10.02 (jeweils „zur Gänze erreicht“) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.

Die Signifikanz der Unterziele 5.1, 5.2, 5.3 und 5.5 der Sustainable Development Goals (SDG) im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 3 ist nach Ansicht des Bundeskanzleramts gegeben, weil das Wirkungsziel Beiträge leistet zur Eindämmung aller Formen von Gewalt im öffentlichen und privaten Raum, Bekämpfung schädlicher Praktiken gegenüber Frauen und Mädchen, Verringerung des Gender Pay Gaps, Geschlechtergleichstellung bei unbezahlter Arbeit sowie zur vollen und wirksamen Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen einschließlich der Übernahme von Führungsrollen etc.