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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage

Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht) aller Gebietskörperschaften nach dem Vorbild der Bundes-Haushaltsrechtsreform

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Nach Beschluss der Novelle der Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung 2015 (VRV 2015) im Jänner 2018, wurde in gemeinsamen Arbeitsgruppen-Sitzungen von Bund, Ländern und Gemeinden bis Mai 2018 die Kontenbeschreibungen zwischen den Gebietskörperschaften abgestimmt.

Das BMF stellt Ländern und Gemeinden eine Online-Plattform zur Verfügung, auf der der Kontierungsleitfaden aller Gebietskörperschaften und das online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch (oBHBH) angeboten werden. Dadurch sichert der Bund die Rahmenbedingungen für die Erstellung des oBHBH, das gemäß FAG-Paktum 2017 einvernehmlich von den Gebietskörperschaften zu erarbeiten ist.
Der Inhalt des Online Kontierungsleitfadens (100 %) wurde in gemeinsamen Arbeitsgruppen-Sitzungen für Bund, Länder und Gemeinden bis Mai 2018 erarbeitet. Der Kontierungsleitfaden für die Gemeinden wurde im Juni 2018 vom KDZ in Buchform veröffentlicht.
Das oBHBH soll eine möglichst einheitliche Verrechnungspraxis innerhalb der Gebietskörperschaften sicherstellen. Der Inhalt (z. B. Beiträge zu den Grundsätzen der Buchführung, zum Vermögens- und Ergebnishaushalt, den Jahresabschlussarbeiten und der Nettovermögensveränderungsrechnung) wird seit März 2018 im Rahmen von gemeinsamen Workshops erarbeitet und soll Ende 2019 online verfügbar sein.