– Das kooperative Zustandekommen der jeweiligen Finanzausgleichsgesetze bewirkte in der Vergangenheit einerseits die breite Akzeptanz vereinbarter Regeln, führte aber andererseits zu einer Komplexität der Finanzbeziehungen, die sich zunehmend effizienzhemmend auf die Gebietskörperschaften und ihre Zusammenarbeit auswirkte.
– Ziele waren einerseits eine stärkere Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung und andererseits einen einfacheren, transparenteren und aufgabenorientierteren Finanzausgleich zwischen den Finanzausgleichspartnern abzuschließen.
– Durch den „Einstieg in den Umstieg“ konnten die genannten Ziele durch das „Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017“ am 7. November 2016 von den Finanzausgleichspartnern vereinbart und das auf dieser Grundlage abgeschlossene Finanzausgleichsgesetz 2017 (FAG 2017) kundgemacht werden.
Im Jahr 2016 fanden Finanzausgleich-Reform-Gespräche mit den Finanzausgleichs-Partnern sowohl auf politischer Ebene als auch auf Expertenebene statt. In sieben Arbeitsgruppen wurden die Themenbereiche Abgabenautonomie, Aufgabenorientierung, Aufgabenbereinigung, Pflege, Gesundheit, Interkommunale Zusammenarbeit (strukturschwache Gebiete) sowie Haftungsobergrenzen behandelt. Die Arbeiten mündeten in einen Vorschlag für das Finanzausgleichsgesetz 2017, das am 30.12.2016 kundgemacht wurde und am 1.1.2017 in Kraft trat.
– Mit dem FAG 2017 wurden Pilotprojekte zur aufgabenorientierten Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden im Bereich der Elementarbildung und der Pflichtschule und ein erster Schritt für verstärkte Abgabenautonomie der Länder durch Tarifhoheit der Länder beim Wohnbauförderungsbeitrag geschaffen, einheitlich berechnete Haftungsobergrenzen der Gebietskörperschaften, Unterstützung der interkommunalen Zusammenarbeit und strukturschwacher Gemeinden sowie Kostendämpfungspfade für Gesundheit und Pflege vereinbart.
Es wurden zahlreiche Vereinfachungen bei der Verteilung der Ertragsanteile und Transfers, der Reform des bundesweiten Finanzkraftausgleichs und weitere Reformen wie etwa im Bereich des Selbstträgerschaftsausgleichs und bei den Finanzierungsströmen für den Personennahverkehr normiert. Das Ziel, einen einfacheren, transparenteren, aufgabenorientierteren Finanzausgleich zwischen den Finanzausgleichspartnern abzuschließen wurde somit erfüllt.
– Durch die im Paktum über den Finanzausgleich 2017 vereinbarten Maßnahmen wie insbesondere die Kostendämpfungspfade in der Pflege und in der Gesundheit sowie verwaltungsreformatorische Maßnahmen wie Benchmarking und Spending Reviews wurden mittelfristig Einsparungspotenziale zumindest in der angestrebten Höhe von 1 Mrd. € beschlossen.