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WIRKUNGSZIEL

Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates, der Landtage und der überprüften Stellen auf Basis der Prüfungstätigkeit

Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates, der Landtage und der überprüften Stellen auf Basis der Prüfungstätigkeit

2020
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rechnungshof als objektives und unabhängiges Kontrollorgan ist bestrebt, die Abgeordneten der Allgemeinen Vertretungskörper und die überprüften Stellen mit seinen Berichten qualitativ hochwertig und wirkungsvoll zu informieren und zu beraten. Im Jahr 2020 veröffentlichte der Rechnungshof 64 Berichte (2019: 70). In seinen Prüfberichten beurteilt der Rechnungshof den Mitteleinsatz von Bund, Ländern, Gemeinden und deren Unternehmungen sowie von Sozialversicherungsträgern.
Schwerpunktmäßig beschäftigte sich der Rechnungshof im Jahr 2020 wieder mit dem Bürgernutzen und mit der Qualität der öffentlichen Leistungserbringung, der Kosteneffizienz und der zeitgemäßen Aufgabenerfüllung. Der Rechnungshof beabsichtigt, auch im Sinne der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 (SDG), die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen bzw. zu steigern und legt daher Wert auf die Umsetzung der SDG-Ziele. Aus Sicht des Rechnungshofes dient es dem Bürgernutzen, wenn Bürgerinnen und Bürger z. B. Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu anderen öffentlichen (Dienst-)Leistungen haben, in einer gesunden Umwelt leben können und sich sicher fühlen. Im Jahr 2020 legte er zahlreiche Prüfberichte zu relevanten Bürgerthemen vor, wie z. B. Pflege, Energieversorgung, Bildung, Familienpolitik, Verkehr, Sicherheit und Umwelt.
Die Anzahl der im Jahr 2020 veröffentlichten Berichte ist vergleichsweise geringer als im Jahr 2019. Dies ist auf die Covid-19-Pandemie und die Reaktion des Rechnungshofes darauf zurückzuführen. Der Rechnungshof legte im ersten Lockdown von Mitte März 2020 bis Mitte April 2020 keine Berichte vor und unterbrach einzelne laufende Prüfungen, insbesondere im Gesundheitsbereich. Die Intention dabei war, dass jene überprüften Stellen, die akut gefordert waren, ihre Ressourcen zur Setzung von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zur Verfügung hatten. Damit der Rechnungshof wieder seinem Ziel nach aktuellen Berichten mit fundierten Entscheidungsgrundlagen nachkommt, überarbeitete er seinen Prüfungsplan und begann noch im Jahr 2020 mit Prüfungen zur Covid-19-Pandemie.
Im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung der Berichte stand der Rechnungshof auch im Jahr 2020 den Abgeordneten wieder beratend zur Verfügung. Die Präsidentin nahm an acht Sitzungen des Rechnungshofausschusses zur Behandlung der Berichte sowie an sieben Sitzungen des Nationalratsplenums teil. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes nahmen an 32 Sitzungen von Ausschüssen der Landtage in den Bundesländern und des Wiener Gemeinderates teil.
Mit einer zweistufigen Wirkungskontrolle verfolgt der Rechnungshof die Umsetzung seiner Empfehlungen. Im Jahr 2020 fragte er im Rahmen des Nachfrageverfahrens 114 überprüfte Stellen nach dem Umsetzungsstand seiner Empfehlungen des Jahres 2019. Quantitativ zeigte sich ein hoher Wirkungsgrad von 79,9 % (umgesetzt, teilweise umgesetzt und zugesagt). Damit insbesondere Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger einen raschen Überblick über erzielte Wirkungen des Rechnungshofes, aber auch über offene Handlungspotenziale gewinnen können, führte der Rechnungshof eine qualitative Analyse durch. Die Basis für die qualitative Auswertung stellten vor allem die insgesamt 514 zentralen Empfehlungen in den Berichten des Jahres 2019 bzw. die Rückmeldungen der überprüften Stellen zu den bisher gesetzten Umsetzungsschritten dar. Mit dieser inhaltlichen Auseinandersetzung zeigt der Rechnungshof für einige wesentliche Themenbereiche (z. B. Umwelt und Klima, Gesundheit, Bildung, Gleichstellung sowie Digitalisierung) transparent nachlesbar auf, welche zentralen Empfehlungen in welcher Form umgesetzt und welche noch nicht in Angriff genommen wurden. Im Rahmen von 14 Follow-up-Überprüfungen beurteilte der Rechnungshof die Umsetzung von insgesamt 186 Empfehlungen selbst und kam dabei auf einen Wirkungsgrad von 75 %. Zur besseren Nachverfolgung der Entwicklung stellt der Rechnungshof in seinen Follow-up-Berichten auch das Ergebnis aus dem Nachfrageverfahren tabellarisch dar.
Durch seine Prüftätigkeit bzw. mittels seiner auf Basis dieser Prüftätigkeit erfolgten Beratung des Nationalrates, der Landtage und der überprüften Stellen trägt der Rechnungshof zur Förderung von Rechenschaftspflicht und Transparenz im Handeln vor allem der überprüften Stellen wesentlich bei (Ziel 16.6 der SDG-Ziele).