Migration wird auch in Zukunft ein herausforderndes Thema bleiben. 2019 bezog sich rund 88 % der Migration nach Österreich auf (legale) Migration, darunter rund 72 % aus EU-Staaten. Rund 10 % der Migration nach Österreich bezieht sich auf Asylmigration. In absoluten Zahlen waren 2019 rund 150.400 Zuzüge zu verzeichnen.
Österreich bekennt sich dazu, die Fragen von Flucht und Migration zu trennen. Dazu braucht es eine Migrationsstrategie für sichere, geordnete, reguläre und qualifizierte Migration im Interesse Österreichs und im Interesse der Betroffenen.
Entsprechende nachhaltige Maßnahmen beispielsweise in den Bereichen gesellschaftlicher Zusammenhalt, verantwortungsvolles Schutzsystem und Perspektiven in den Herkunftsregionen sind zu treffen mit dem Ziel, unter gleichzeitiger Wahrnehmung der europäischen und globalen Verantwortung, die Aufrechterhaltung von Freiheit, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Österreich zu gewährleisten. Da Migrationspolitik auch von der Zustimmung der Bevölkerung getragen sein soll, ist mit der Migrationskommunikationsinitiative GEMEINSAM.VIEL BEWEGEN eine breite Einbindung der Zivilgesellschaft beabsichtigt.
Im Bereich der legalen Migration wird die Zuwanderung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und arbeitsmarktrechtlichen Bedürfnisse effektiv gesteuert, um Österreich als Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Aufgrund der zunehmenden Mobilität und der Attraktivität Österreichs als Wirtschaft-, Bildungs- und Sozialstandort sowie als ein Staat mit hoher Lebensqualität ist unser Land Ziel zahlreicher zuwanderungswilliger Menschen.
Das kriteriengeleitete Zuwanderungssystem der »Rot-Weiß-Rot-Karte« machte 2019 8,4 % der Gesamtzuwanderung aus Drittstaaten aus, eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr (2018: 8,1 %).
Der Anteil von »Rot-Weiß-Rot-Karte plus« InhaberInnen lag 2019 bei 43,1 %. Die vergleichsweise geringe Zahl der UmsteigerInnen von der »Rot-Weiß-Rot-Karte« auf die »Rot-Weiß-Rot-Karte plus« im Jahr 2019 ergibt sich aufgrund der Novelle des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2017 (FrÄG 2017, BGBl Nr 84/2017). Diese sieht vor, dass die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für zwei Jahre zu erteilen ist und dementsprechend auch ein Wechsel auf eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ erst nach zwei Jahren und eine entsprechende Beschäftigung als Inhaber einer „Rot-Weiß-Rot-Karte“ möglich ist. Es gab keine Übergangsregelung für Personen, die eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ nach der alten Rechtslage nur für ein Jahr ausgestellt hatten. Diese mussten erneut um eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ ansuchen und können im nächsten Jahr umsteigen. Daher ist für 2020 erneut mit einem Anstieg des Werts zu rechnen. Künftig wird die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ weiterzuentwickeln sein, um eine Fachkräfteoffensive für Österreichs Unternehmen umzusetzen – sowohl hinsichtlich vereinfachter Antragstellung.
Im Bereich der illegalen Migration wird verstärkt auf intereuropäische Kriminalitätsbekämpfung und Grenzmanagement gesetzt. Das Auslandsengagement des BMI wird ebenfalls verstärkt verfolgt – beispielsweise im Rahmen von FRONTEX. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Interoperabilität EU-weiter Datenbanksysteme, wie das Visainformationssystem werden im Rahmen der Effizienzsteigerung vorangetrieben.