WIRKUNGSZIEL
Schaffung e. erhöhten AZ-Richtsatzes als Sonderzuschuss (40 Beitragsjahre), Umstellung bei 30 Beitragsjahren, Lösung der europr. Exportpfl.
Zur Bekämpfung der Armut bei PensionistInnen, Schaffung eines erhöhten Ausgleichszulagen (AZ)-Richtsatzes für Alleinstehende und Verheiratete in Form eines Sonderzuschusses (bei 40 Beitragsjahren) und Umstellung des derzeit schon bestehenden erhöhten Einzelrichtsatzes bei 30 Versicherungsjahren auf einen Sonderzuschuss. Lösung der europarechtlichen Exportpflicht (des derzeit schon bestehenden Richtsatzes von € 1.000 bei 30 Beitragsjahren und bei dem noch zu schaffenden AZ-Richtsatz von € 1.200 bzw. € 1.500 bei 40 Beitragsjahren).
Wirkungsziel nicht erreicht
Kennzahlen
Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.
Maßnahmen
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.
Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.