Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Bildungs- und Berufschancen durch Förderung der Sprachkompetenz

Verbesserung der Bildungs- und Berufschancen durch Förderung der Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache Deutsch von Kindern in elementarpädagogischen Einrichtungen und in der Schule

2020
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel 4 „Verbesserung der Bildungs- und Berufschancen durch Förderung der Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache Deutsch von Kindern in elementarpädagogischen Einrichtungen und in der Schule“ orientiert sich am Sustainable Development Goal 4.2., welches das Anliegen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grundschule vorbereitet sind, ins Zentrum rückt. Das Wirkungsziel wurde 2020 erstmalig in den Bundesvoranschlag aufgenommen. Auf Grund der Kompetenzverteilung des elementaren Bildungswesens in Österreich, welche die Zuständigkeit bei den Ländern sieht, wurde eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern beschlossen, damit der Bund Investitionen, welche an gewisse Bedingungen für die Länder geknüpft sind, tätigt. Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik wurde für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 beschlossen. Die Vereinbarung umfasst unter anderem folgende Schwerpunkte: Vorantreiben der Qualifikation der Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen und des Sprachförderpersonals, Verstärkter Fokus auf die Schnittstelle Kindergarten-Schule, Intensivierung der Sprachförderung bei Vierjährigen, Fokus auf den Ausbau des elementaren Bildungsangebots für unter 3-Jährige.
Der Indikator zum Wirkungsziel stellt die Reduktion des Anteils der Kinder, die einen spezifischen Sprachförderbedarf am Ende des Besuchs von elementarpädagogischen Einrichtungen aufweisen, in den Fokus. In der Vereinbarung wurde festgelegt, dass der Anteil der Kinder mit Deutschförderung innerhalb eines Kindergartenjahres und durch die durchgeführten Fördermaßnahmen um 40 % bzw. um zumindest 30 % gesenkt werden. Im Bundesvoranschlag 2020 wurde vorerst eine Senkung des Anteils der Kinder, die einen spezifischen Sprachförderbedarf von elementarpädagogischen Einrichtungen aufweisen, angestrebt. Dieser konnte nicht wie gewünscht gesenkt werden. Ab 2021 wird eine Anpassung der Kennzahl und eine Angleichung an die in der Vereinbarung definierten Wirkungskennzahl vorgenommen. Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 bleibt auch während der COVID-19 Pandemie weiterhin für die festgelegte Laufzeit gültig. Eine durch die Corona-Krise bedingte, nicht mögliche Einhaltung von Fristen bzw. Erfüllung von vereinbarten Vorgaben – beispielsweise der Beobachtungszeiträume der Sprachstandsfeststellung oder des verpflichtenden Besuchs von Kindern im letzten Jahr vor Schuleintritt im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens 4 Tagen die Woche – wird von Bundesseite berücksichtigt.
Auf Globalbudgetebene wurde die Erreichung des Wirkungsziels durch die Maßnahmen „Stärkung der Grundkompetenzen und Kulturtechniken“ und „Stärkung der Sprachkompetenz in der Bildungssprache Deutsch in elementarpädagogischen Einrichtungen sowie Verbesserung der Bildungsübergänge/Ausbau der Schnittstellensteuerung“ verfolgt. Um den Übergang zwischen elementarpädagogischen Einrichtungen und der Schule zu verbessern, wurde die Datenweitergabe von Informationen in Form eines Übergabeblattes zwischen dem Kindergarten und der Grundschule initiiert. Im Kindergartenjahr 2019/20 konnte dieser Austausch erstmals erfolgen und kann als Erfolg gewertet werden. Das Übergabeblatt wird weiterhin bestehen bleiben. Im Bereich der Primarstufe konnte im Hinblick auf die Förderung der Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache Deutsch das Messinstrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch (MIKA-D), als standardisiertes Messverfahren zur Feststellung der Deutschkompetenz von Kindern und Jugendlichen mit Deutsch als Zweitsprache, bereits flächendeckend eingesetzt werden. Auch die gezielte Förderung in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen konnte erfolgreich fortgesetzt werden und soll nun erstmals evaluiert werden. Zudem steht das Schuleingangsscreening, ein standardisiertes, auf wissenschaftlicher Basis entwickeltes Instrument, das die Schulleitung bei der Einschätzung der Schulreife unterstützt, potenziell allen Volksschulen zur Verfügung. Die Maßnahmen wurden trotz COVID-19 Pandemie weitestgehend umgesetzt, um die Förderung der Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache Deutsch von Kindern in elementarpädagogischen Einrichtungen und in der Schule besonders in einer Krisensituation zu gewährleisten. Das Wirkungsziel wurde teilweise erreicht.