Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Hoher Beitrag des Bundeskanzleramts für ein friedliches, sicheres und chancengleiches Zusammenleben der Bevölkerung in Österreich

Hoher Beitrag des Bundeskanzleramts für ein friedliches, sicheres und chancengleiches Zusammenleben der Bevölkerung in Österreich

2023
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Österreich weist im europäischen Vergleich eine sehr hohe Anzahl an Personen mit Migrationshintergrund auf: 2012 lebten rund 1,563 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund in Österreich, was damals einen Anteil an der Gesamtbevölkerung von 18,8 % entsprach. In den vergangenen zehn Jahren stieg der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund um 7,6 Prozentpunkte: Mittlerweile liegt der Anteil von Migrantinnen und Migranten in der Gesamtbevölkerung bei 27,2 % – das entspricht rund 2,5 Millionen Menschen und ergibt einen weiteren Höchststand (2023, Statistik Austria). Den Prognosen der Statistik Austria zufolge, wird auch zukünftig die Zuwanderung die dominierende Komponente der Bevölkerungsentwicklung in Österreich darstellen. Dadurch wächst Österreichs Bevölkerung und wird durch Zuwanderung kulturell, sprachlich und religiös vielseitiger: Vor dem Hintergrund dieser Zahlen bleibt die Integration eine nachhaltig langfristige und wesentliche Aufgabe der nächsten Jahre.
Insbesondere mit dem Integrationsgesetz 2017 (IntG) hat Österreich in den letzten Jahren funktionierende Strukturen im Integrationsbereich aufgebaut: Sowohl die Sprach-, als auch die Werte- und Orientierungskurse die im Jahr 2022 von 8 auf 24 Stunden erweitert wurden, erweisen sich als tragfähig und essenziell, um auf bestehende wie künftige Herausforderungen reagieren zu können: Integrationsberatungen, Werte- und Orientierungskurse sowie Deutschkurse (WOK) sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Asyl- sowie subsidiär Schutzberechtigte ab dem 15. Lebensjahr verpflichtend – zudem fördern und verbessern diese eine Teilnahme von Frauen an Integrationsmaßnahmen und somit deren Chancen auf Eigenständigkeit. Der Anteil der an WOK teilnehmenden Frauen und Mädchen belief sich 2023 im Verhältnis zu weiblichen Schutzberechtigungen aus dem Vorjahr auf 82,39% (=Indikator zur Maßnahme 4 auf Ebene des Globalbudgets 10.01). Im Jahr 2023 waren für Integrationsmaßnahmen rund Euro 107,75 Mio. veranschlagt, das ergab gegenüber dem BVA 2022 eine Erhöhung um Euro 2,70 Mio. Die Ausgaben für Vertriebene aus der Ukraine wurden 2023 bereits bei der Budgeterstellung berücksichtigt, da der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) neben einem breiten Deutschkursangebot eine Vielzahl an speziellen Maßnahmen für Ukraine-Vertriebe bereitgestellt hat, wie z.B. ukrainischsprachige Beratung/Hotline und (Mobile) Service Points, ein Buddy-Programm für Jugendliche/junge Erwachsene sowie spezielle Orientierungskurse. Es wurden Budgetmittel in Höhe von rund 38,1 Mio. Euro für ukrainische Vertriebene ausbezahlt.

Der ÖIF trug insgesamt im Jahr 2023 mit folgenden Leistungen und Angeboten positiv zu diesem Wirkungsziel bei:
• über 223.800 Beratungen in Integrationszentren,
• über 10.900 positive Werte- und Orientierungskursabschlüsse,
• über 64.700 zur Verfügung gestellte Deutschkursplätze.
Vom ÖIF wurden in den Vorjahren ergänzend zum regulären Kursbetrieb Onlineangebote intensiv ausgebaut (siehe sprachportal.at), um selbständig und kostenlos Deutsch zu lernen bzw. auch Fachsprachen, beispielsweise für Pflegeberufe, vertiefen zu können.
Durch diese Integrationsmaßnahmen wird die Zielgruppe dahingehend unterstützend vorbereitet, um am Arbeitsmarkt in Österreich Fuß zu fassen und in weiterer Folge in die Selbsterhaltungsfähigkeit überzugehen. Integration – sei es am Arbeitsmarkt oder im Bildungsbereich – lebt von Interaktion und vom persönlichen Austausch von Zugewanderten mit der Mehrheitsgesellschaft. Nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ sind für eine erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten einerseits staatliche Angebote, andererseits sind deren eigenverantwortliches Engagement notwendig, um Möglichkeiten und Chancen in Österreich wahrzunehmen sowie gesellschaftliche Normen und Werte zu verinnerlichen.

Für die Dokumentationsstelle Politischer Islam (DPI) wurde das Budget entsprechend dem Erfolg ihres ersten voll budgetwirksamen Jahres 2021 angepasst, zumal ein erhöhter Bedarf an Forschungsprojekten zur Erfüllung des Fondszwecks (Erforschen des religiös motivierten politischen Extremismus, darüber zu dokumentieren und diese Informationen der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen sowie breit zu informieren und zu beraten) bestand.

Im Bereich EU, Internationales und Grundsatzfragen wird durch die Erarbeitung und ressortübergreifende Abstimmung von Positionen und Weisungen sowie durch effiziente und zeitgerechte Vorbereitung von Unterlagen für Treffen im Rahmen der EU (Europäischer Rat, Rat Allgemeine Angelegenheiten, Ausschuss der Ständigen Vertreter) und zur Vorbereitung von bi- und multilateralen Treffen sowie im Bereich der Regierungspolitik allgemein (Wirtschafts- und Finanzpolitik, Sozialpolitik und Arbeitsmarkt, Sicherheitspolitik, Forschung, Technologie und Innovation, Agenda 2030, Verkehr, Umwelt, Klimaschutz und Energie) wesentlich zur Erreichung des Wirkungsziels 2 beigetragen.

Die positive Wirkung der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) zeigt sich im Jahr 2023 weiterhin durch den übertroffenen Zielzustand der Wirkungszielkennzahl 10.2.2. Dieser ist insbesondere auf den Ausbau des Schulungsangebots um ca. 76% gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Auch die Anzahl der Followerinnen und Follower auf Instagram – vor allem von Angehörigen zivilgesellschaftlicher Organisationen, welche sich für Antidiskriminierung einsetzen – wurde weiterhin erhöht. Es ist daher allgemein in der Bevölkerung eine stärkere Sensibilisierung im Hinblick auf Antidiskriminierung feststellbar.

Der Erfolg der zum Wirkungsziel 2 beitragenden Maßnahme 4 des Globalbudgets 10.01 (einmal „zur Gänze erreicht“) sowie die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (zweimal „überplanmäßig erreicht“) führen zu einer Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.

Abgesehen von den oben beschriebenen Ergebnissen entlang der Wirkangaben trugen im Jahr 2023 folgende Leistungen des Bundeskanzleramts und Ereignisse zur positiven Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels 2 bei:

Als nationale Koordinationsstelle für das EU-Instrument für technische Unterstützung (TSI) zur Entwicklung und Umsetzung von Reformen erfüllt das BKA Informations- und Beratungsaufgaben für öffentliche Stellen. Insgesamt wurden drei Informationsveranstaltungen, darunter eine Auftaktveranstaltung zum Projekt Zyklus 2024 in Kooperation mit der Europäischen Kommission (EK, Generaldirektion für die Unterstützung von Strukturreformen – DG REFORM) durchgeführt. Die EK hat sieben Projekte mit österreichischer Beteiligung für den Zyklus 2024 genehmigt. Als nationale Kontaktstelle für das EU-Förderprogramm „Citizens, Equality, Rights and Values“ erfüllt das BKA Informations- (via Veranstaltungen, Website und Newsletters) und Beratungsaufgaben für potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller (vor allem für öffentliche Stellen und zivilgesellschaftliche Organisationen). Es wurden 18 Informationsveranstaltungen (online sowie in-situ) mit mehr als 1.300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Kontaktstelle (ko-)organisiert.
Ausgehend von der im Regierungsprogramm 2020–2024 festgehaltenen Zielsetzung der Stärkung einer zielgerichteten Koordinierung der Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) unter systematischer Einbindung von Stakeholdern (insb. Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Privatsektor) fand 2023 auf Beschluss der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Agenda 2030 (IMAG), in der das Bundeskanzleramt den Ko-Vorsitz führt, am 12. Oktober 2023 das mittlerweile dritte SDG-Dialogforum als die zentrale Stakeholder-Veranstaltung in Vorbereitung des zweiten Freiwilligen Nationalen Berichts Österreichs zur Umsetzung der Agenda 2030 (FNU) statt. Der FNU, der zum Großteil im Jahr 2023 erarbeitet wurde, wird beim Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung (HLPF) im Juli 2024 präsentiert werden. Ein erster Entwurf des Berichts ist im Spätherbst 2023 erarbeitet und an einen breiten Kreis von Stakeholdern übermittelt worden. Die Beschlussfassung des FNU erfolgt im Wege des Ministerrates im Mai 2024, unmittelbar danach auch eine Übermittlung an das Parlament. Der FNU ist (in seiner englischen Fassung) bis Mitte Juni 2024 an die Vereinten Nationen zu übermitteln.
Außerordentliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen zur Förderung des Europabewusstseins und Europaverständnisses in Österreich wurde 2023 erneut vom Bundeskanzleramt mit dem Europa Staatspreis ausgezeichnet. Im Bereich der Europakommunikation wurden 2023 die Förderungen von Schülerinnen- und Schülerreisen zu den EU-Institutionen in Brüssel fortgesetzt und wegen starker Nachfrage ausgeweitet. Im Rahmen der Initiative „Unser Europa, unsere Gemeinde“ wurden auch 2023 im Wege eines viermal im Jahr erscheinenden Printmagazins, einer Webseite und in diversen Schulungen und Veranstaltungen die ca. 1.600 Europa-Gemeinderätinnen und –räte sowie andere EU-Interessierte über aktuelle Entwicklungen in der EU informiert.
Ausgehend von den im Regierungsprogramm 2020–2024 festgehaltenen Zielsetzungen wurde im Jänner 2021 die Nationale Strategie gegen Antisemitismus (NAS) präsentiert und die Abt. IV/12 „Förderung österreichisch-jüdisches Kulturerbe und Antisemitismusbekämpfung“ in der Sektion IV des Bundeskanzleramts etabliert, die unter anderem für die Koordinierung der Umsetzungsmaßnahmen der NAS und für deren Evaluierung im Jahr 2024 zuständig ist. Am 31. Jänner 2023 wurde der 2. Umsetzungsbericht präsentiert. Mitte 2023 wurde die gesamte NAS evaluiert und beinhaltet einen umfassenden Umsetzungsbericht zu den NAS-Maßnahmen seit ihrer Präsentation 2021. Bisher wurden 28 der 38 Maßnahmen erfolgreich umgesetzt, darunter die Erhöhung der Investitionen auf sieben Millionen Euro für den Schutz jüdischer Einrichtungen und zur Förderung von jüdischem Leben per Gesetz (Bundesgesetz „Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz – ÖJKG“), die Schulungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Sicherheitsbehörden, der Justiz und im Österreichischen Bundesheer sowie die Etablierung des „Nationalen Forums gegen Antisemitismus“ zur gesamtgesellschaftlichen Abstimmung zw. Bund, Ländern, Gemeinden und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, um aktuelle Entwicklungen anzusprechen, Lösungsvorschläge herbeizuführen und den Austausch zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren zu intensivieren. Das Bundeskanzleramt unterstützte mit Budgetmitteln in Höhe von insgesamt Euro 7,5 Mio. pro Jahr (davon sind Euro 7,0 Mio. die jährliche Zuwendung an die Israelitische Religionsgesellschaft auf der Grundlage des ÖJKG) konkrete Projekte im Bereich Antisemitismusbekämpfung und -prävention sowie Bewusstmachung und Stärkung jüdischen Kultur- und Gemeindelebens in Österreich, Gedenkkultur und Jubiläen, für Umsetzungsmaßnahmen der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus sowie für den österreichischen Mitgliedsbeitrag für die International Holocaust Remembrance Alliance. Auf internationaler Ebene initiierte Österreich 2022 die „European Conference on Antisemitism“. Diese besteht aus einer Gruppe von EU Mitgliedstaaten, die eine verstärkte Umsetzung der EU-Strategie 2021-2030 zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens anstrebt. Der Fokus dieser Gruppe, die einmal im Jahr in Wien tagt, soll vor allem auf der besseren Vergleichbarkeit und dem Austausch von Daten liegen. Zusätzlich zu den Euro 7,5 Mio. pro Jahr stellte das Bundeskanzleramt dem Zukunftsfonds der Republik Österreich jährlich Euro 2 Mio. zur Durchführung seiner Aufgaben gemäß § 2 Z 1 Zukunftsfonds-Gesetz zur Verfügung (siehe auch BGBI. I Nr. 146/2005). Darüber hinaus stellt das Bundeskanzleramt für die verstärkte Zusammenarbeit mit der Conference on Jewish Material Claims against Germany (kurz: Claims Conference) Euro 0,5 Mio. für 2024 zur Verfügung (basierend auf dem Ministerratsbeschluss vom 20.9.2023).

Ein Koordinationsschwerpunkt des Bundeskanzleramts im Bereich der Cybersicherheit ergab sich im Jahr 2023 aufgrund der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie), welche am 16.01.2023 in Kraft trat. Diese sieht im Vergleich zur NIS-1-Richtlinie eine massive Steigerung der zu beaufsichtigenden Entitäten durch Ausweitung der betroffenen Sektoren vor. Neue Sektoren sind beispielsweise die der öffentlichen Verwaltung, Abwasser, Verwaltung von IKT-Diensten und noch einige mehr. Die NIS-2-Richtlinie sieht zudem Vorschriften zum Austausch von Cybersicherheitsinformationen sowie die Pflicht zur Setzung geeigneter Risikomanagementmaßnahmen und Berichtspflichten vor. Im Zeitpunkt des Reaktionsschlusses für diesen Bericht wurden die legistischen Arbeiten des Bundeskanzleramts zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie bereits abgeschlossen, der Ministerialentwurf befindet sich bis 1. Mai 2024 in Begutachtung. Der derzeitige Entwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie sieht zudem die Errichtung eines nationalen Cybersicherheitszentrums zur Bündelung der meisten Cyber-Kompetenzen im Bundesministerium für Inneres vor.

Das Unterziel 10.2 der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 2 insofern signifikant, als das Bundeskanzleramt die Antidiskriminierung, Selbsterhaltungsfähigkeit und Inklusion der Migrantinnen und Migranten in die Aufnahmegesellschaft anstrebt. Die Signifikanz des Unterziels 9.1 der SDG im Hinblick auf das Wirkungsziel 2 ergibt sich aus der Koordinierung der nationalen Cybersicherheit durch das Bundeskanzleramt. Was die Aufgabenschwerpunkte der GAW anbelangt (Beratung und Unterstützung der von Diskriminierung betroffenen Menschen sowie Informations- und Öffentlichkeitsarbeit), so stellen sich folgende Textpassagen aus Unterzielen der SDG beim Ansteuern des Wirkungsziels 2 als signifikant dar: 5.1 (alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen beenden), 5c (solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Geschlechtergleichstellung sowie zur Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen verstärken), 10.2. (bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern), 10.3 (Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht), 16.3 (Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten) und 16.10 (den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften).