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MASSNAHME

Gewährleistung der Qualität der Rechtsspr. im BFG durch zeitnahe (Findok)-Erfassung, Kontakt zu Verfahrensparteien, Höchstgerichten, etc.

Gewährleistung der Qualität der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts (BFG) durch zeitnahe Finanzdokumentation (Findok)-Erfassung und Kontakt zu den Verfahrensparteien, Höchstgerichten, zur Wissenschaft sowie instanzenübergreifend

2022
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Zeitnahe Veröffentlichung der Entscheidungen in der Findok

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

42

Tage

Zielzustand

30

Tage

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund unzureichender personeller Ressourcen in der Evidenzstelle konnte der Zielwert der Dauer vom Zeitpunkt des Vorliegens der Entscheidung bis zu deren Veröffentlichung in der Findok nicht erreicht werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

30


Quelle

Rechtsmittelinformationssystem und Findok

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Dauer vom Zeitpunkt des Vorliegens der Entscheidungen bis zu deren Veröffentlichung in der Findok