Vorhaben
BÜNDELUNG: COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen, Verlängerung der Förderung
BÜNDELUNG: COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen – Verordnung UND COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen – Richtlinie inkl. Abwicklungsvertrag gebündelt mit Verlängerung der COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Richtlinie inkl. Abwicklungsvertrag) gebündelt mit einer Budgetaufstockung von EUR 2,5 Mio.
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -135.347
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Absicherung von Wertschöpfungs- und Lieferketten und Aufrechterhaltung von Produktionskapazitäten
Beschreibung des Ziels
Ziel dieser Förderung ist es, einen Anreiz zu schaffen, betriebliche Testungen auf SARS-CoV-2 durchzuführen und die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen an der Österreichischen Teststrategie SARS-Cov-2 des Bundes zu steigern. Dadurch sollen in erster Linie Arbeiternehmer/innen vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 Virus geschützt und Wertschöpfungs- und Lieferketten intakt gehalten werden. Zweck dieser Förderung ist die Unterstützung der Österreichischen Teststrategie SARS-CoV-2 des Bundes sowie die frühzeitige Identifikation von Infektionsclustern.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Am Förderprogramm teilnehmende Unternehmen [Anzahl]
Istwert
2.905Anzahl
Zielzustand
2.500Anzahl
Datenquelle: aws
Am Förderprogramm teilnehmende Unternehmen nach 2. und 3. Verlängerung [Anzahl]
Istwert
3.250Anzahl
Zielzustand
3.100Anzahl
Datenquelle: AWS
Am Förderprogramm teilnehmende Unternehmen nach 4. Verlängerung [Anzahl]
Istwert
3.556Anzahl
Zielzustand
3.200Anzahl
Datenquelle: AWS
Ziel 2: Schutz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vor Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 Virus
Beschreibung des Ziels
Durch umfangreiche, möglichst flächendeckende und wiederkehrende Testungen in Betrieben, soll der Schutz von in Österreich lebenden und arbeitenden Personen erhöht werden sowie das Risiko der Bildung von COVID-19 Clustern, durch frühzeitige und leicht zugängliche Testungen, minimiert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Einrichtung niederschwellig zugänglicher Testmöglichkeiten in Betrieben
Ausgangszustand 2021:
Es gibt keine von der öffentlichen Hand unterstützte Testmöglichkeiten in Betrieben und in Interessensvertretungen, um den Schutz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vor Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 Virus rechtzeitig festzustellen.
Zielzustand 2022:
Minimierung von COVID-19 Clustern in Betrieben durch frühzeitige und niederschwellig zugängliche Testungen in Betrieben.
Istzustand 2022:
Durch die von der öffentlichen Hand unterstützte Testmöglichkeit in Betrieben, um den Schutz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vor Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 Virus rechtzeitig festzustellen, konnten durch die frühzeitigen und niederschwellig zugänglichen Testungen in Betrieben die COVID-19 Cluster verhindert werden. Es sind keine COVID-19 Cluster bei Unternehmen bekannt, die an der Maßnahme "COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen" teilgenommen haben.
Datenquelle:
AWS
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Bezuschussung von betrieblichen Testungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die SARS-CoV-2 Testungen, die vom Förderungswerber an dessen Sitz oder Betriebsstätte in dokumentierter Form durchgeführt wurden, werden unterstützt.
Förderungswerber können Unternehmen und Interessensvertretungen sein, die die SARS-CoV-2 Testungen an Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und auch an betriebsfremden Personen wie Familienangehörige, Kunden und Kundinnen durchführen.
Für die Förderung darf an einer Person höchstens ein Mal pro Tag ein Test durchgeführt werden. Bei Antigen-Tests kann davon in Ausnahmefällen abgegangen werden, um etwa mit einem neuerlichen Test ein allenfalls invalides Testergebnis nachzuprüfen.
Pro durchgeführter und dokumentierter SARS-CoV-2 Testung werden pauschal 10 EUR in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Pauschalbetrag deckt dabei folgende Kosten ab: Materialkosten des COVID-19 Tests sowie die direkt im Zusammenhang mit der Durchführung der Testung anfallenden Nebenkosten. Unter Nebenkosten fallen insbesondere Kosten für medizinisches Personal, Kosten für Laborauswertungen von PCR-Tests sowie Kosten für den Betrieb allfälliger Teststraßen.
Die Kosten der durchgeführten Tests dürfen nicht bereits durch anderweitige Unterstützungen der öffentlichen Hand (zum Beispiel Zuschüsse, Zuwendungen anderer öffentlicher Institutionen) oder durch andere Personen (zum Beispiel Versicherungen) gefördert oder gedeckt worden sein.
Wie die förderungsfähigen Testungen im Detail zu erfolgen haben, ist in der Förderungsrichtlinie COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen definiert.
Ab dem 1. Quartal 2022 wird die Förderungsmaßnahme dahingehend erweitert, als bei molekularbiologischen Testungen auf SARS-CoV-2 (PCR-Tests) eine Probenentnahme durch Laien mittels Mundspül- bzw. Gurgellösungen (oder anderer Materialien zur Speichelprobengewinnung) auch an anderen Orten als am Betriebsstandort des Unternehmens durchgeführt werden kann.
Entgegen den ursprünglichen Erwartungen haben Unternehmen im 1. Quartal 2022 vermehrt betriebliche Testungen durchgeführt und zur Förderung bei der aws eingereicht. Um alle Förderanträge genehmigen zu können, ist eine Budgetaufstockung von EUR 2,5 Mio. erforderlich.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig geringer ausgefallen als ursprünglich geplant. Aufgrund der durchgeführten Verlängerungen des Programms konnte der Mittelbedarf gut eingeschätzt werden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Dieses Programm bot einen Kostenersatz für betriebliche Testungen, die ein Unternehmen im Interesse des Schutzes der Arbeitnehmer/innen vor Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 Virus und zur Absicherung von Wertschöpfungs- und Lieferketten und zur Aufrechterhaltung von Produktionskapazitäten durchgeführt hat. Die Förderung von betrieblichen Testungen leistete einen Beitrag zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie mit allen ihren positiven Auswirkungen auf die Gesellschaft und Wirtschaft.
Abgesehen vom Kostenersatz hat das Programm keine finanziellen Auswirkungen auf die unterstützten Unternehmen.
Die Verwaltungskosten für Unternehmen haben sich entsprechend der am Programm teilnehmenden Unternehmen entwickelt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.