Vorhaben
Integrationsjahrgesetz (IJG) – Maßnahmenpaket zur Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Asylwerber:innen
Arbeitsmarktintegrationsgesetz – Maßnahmenpaket zur Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: -366.500
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Einstieg Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit in den regulären Arbeitsmarkt
Ausgangszustand 2017:
Ohne diese Maßnahmen für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gestaltet sich der Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt als schwierig, so dass es zu einer länger andauernden Arbeitslosigkeit aufgrund unzureichender Qualifikation kommen kann.
Zielzustand 2022:
Hinkünftig sollen Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit aktiv am Arbeitsmarkt beteiligt sein, so dass die Selbsterhaltungsfähigkeit sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet ist.
Istzustand 2022:
Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit haben keinen freien Arbeitsmarktzugang in Österreich. Asylwerber:innen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich arbeiten. Ein Dienstverhältnis ist nur mit einer Beschäftigungsbewilligung des AMS, im Regelfall nach einer AMS Arbeitsmarktprüfung, möglich. Es gibt auch die Möglichkeit für gemeinnützige Hilfstätigkeiten ohne Beschäftigungsbewilligung, die jedoch kein Dienstverhältnis begründen (GVG-B 2005). Asylberechtigte und subsidiär schutzberechtigte Personen haben einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Bei einer Beschäftigungsaufnahme wird der Aufenthaltstitel aber nicht erfasst, dafür gibt es keine sozialversicherungs- oder fremdenrechtliche Bestimmung; somit gibt es keinen vollständigen Überblick über die Erwerbsintegration dieser Personengruppen.
Datenquelle:
AMS Data Warehouse
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit soll durch Maßnahmen zur Unterstützung beim Spracherwerb, durch Kompetenzclearing, Berufsorientierung etc. im Rahmen eines Integrationsjahres die Chance auf nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und auf gesellschaftliche Teilhabe verbessert werden.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das verpflichtende Integrationsjahr basiert auf einem System des Förderns und des Forderns. Die je nach vorhandenen Qualifikationen und Vorkenntnissen erforderlichen, modular aufgebauten Maßnahmen werden in einem Integrationspass festgehalten. Die konkreten Integrationsangebote gehen mit der Verpflichtung zur Mitwirkung und der Möglichkeit einer Sanktionierung bei Nichtteilnahme an angebotenen Maßnahmen einher. Hierbei stehen der Spracherwerb, die berufliche Qualifizierung und die Möglichkeit des Arbeitstrainings im Rahmen eines systematisierten Integrationsjahres im Vordergrund.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Abschätzung der finanziellen Effekte ist durch die veränderte Programmumsetzung im Zeitverlauf komplex. Werden allein die Zahlungen der AMS Arbeitsmarktförderung für Asylberechtigte und Personen mit subsidiärem Schutz im Jahr 2016 als Basislinie vor dem IJG herangezogen, ergeben sich die eingemeldeten Ist-Werte für die Programmumsetzung durch das AMS als Veränderung zur Basislinie. Dieser Zugang ist ein vereinfachender. Eine Abschätzung der sicherlich auch vorhandenen Erträge wie höhere Steuereinnahmen u.a., kann damit nicht abgebildet werden. Die zweckgewidmete Zusatzfinanzierung dieses AMS Programms, welche 2017 und 2018 zentral über die Mittel des § 13 AMPFG in Höhe von € 50 Mio. erfolgte, lief 2018 aus. Die Finanzierung des Integrationsjahres ist seit 2019 aus dem „AMS Regel-Förderbudget“ zu bestreiten. Zudem werden Elemente und Leistungen des Integrationsjahres, wie sie in § 5 IJG angeführt sind, wie Deutschkurse und Kompetenzclearings in den letzten Jahren verstärkt durch den ÖIF erbracht. Aus diesem Grund sind die realisierten finanziellen Auswirkungen für die UG-20 teilweise geringer ausgefallen als die Planwerte.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Gezielte stufenweise Heranführung der Programmteilnehmer:innen zur Integration in den Arbeitsmarkt und damit Erhöhung des Arbeitsangebots in Österreich.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.