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Vorhaben

Flugabgabegesetz (Novelle 2017) - Senkung Flugabgabe

Flugabgabegesetz

2022
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -211.747

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich in der Luftfahrt wird durch die Flugabgabe potentiell beeinflusst.
Um den veränderten Rahmenbedingungen im innereuropäischen Wettbewerb zu entsprechen und gleichzeitig die Standortattraktivität zu erhöhen, soll es zu einer Halbierung der Flugabgabe ab 2018 kommen. Dadurch wird die internationale Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien langfristig abgesichert und die Standortattraktivität gesteigert.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Mit der Halbierung der Flugabgabe wurde der Zielsetzung des Regierungsprogrammes 2017 – 2022 „Zusammen. Für unser Österreich.“ Rechnung getragen, das eine Stärkung und Weiterentwicklung des Luftverkehrsstandortes Österreich vorsieht.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich

Beschreibung des Ziels

Durch Senkung des Tarifs der Flugabgabe soll das (steuerpflichtige) Passagieraufkommen der 6 betroffenen Flughäfen steigen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Steigerung des steuerpflichtigen Passagieraufkommens [%]

Istwert

-65,8

%

Zielzustand

9,5

%

Datenquelle: interne Auswertung (Bundesministerium für Finanzen)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Senkung des Tarifs der Flugabgabe

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Tarif der Flugabgabe wird am 01.01.2018 pro Abflug wie folgt abgesenkt:
– Kurzstrecke: von 7 € auf 3,5 €
– Mittelstrecke: von 15 € auf 7,5 €
– Langstrecke: von 35 € auf 17,5 €

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-211.747

Tsd. Euro

Plan

-158.968

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-211.747

Tsd. Euro

Plan

-158.968

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-211.747

Tsd. Euro

Plan

-158.968

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-35.831

Tsd. Euro

Plan

-38.723

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-35.831

Tsd. Euro

Plan

-38.723

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-35.831

Tsd. Euro

Plan

-38.723

Tsd. Euro

Ergebnis

-38.473

Tsd. Euro

Plan

-39.402

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-38.473

Tsd. Euro

Plan

-39.402

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-38.473

Tsd. Euro

Plan

-39.402

Tsd. Euro

Ergebnis

-74.771

Tsd. Euro

Plan

-40.082

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-74.771

Tsd. Euro

Plan

-40.082

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-74.771

Tsd. Euro

Plan

-40.082

Tsd. Euro

Ergebnis

-62.672

Tsd. Euro

Plan

-40.761

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-62.672

Tsd. Euro

Plan

-40.761

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-62.672

Tsd. Euro

Plan

-40.761

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA wurden die Einnahmen aus der Flugabgabe für die Folgejahre in folgender Höhe geschätzt (in Tausend Euro):
2018: 125.000
2019: 130.000
2020: 135.000
2021: 140.000

Auf Grund der Umsetzung der Maßnahme wurde mit folgenden Mindererträgen gerechnet (in Tausend Euro):
2018: 57.000
2019: 58.000
2020: 59.000
2021: 60.000
Die sich daraus ergebenden Mindererträge auf den Bund werden in obenstehender Tabelle dargestellt (Planwerte).

Die tatsächlichen Einnahmen aus der Flugabgabe (Verteilung zwischen den Gebietskörperschaften (Ertragsanteil + aufkommensabhängige Transfers): Bund 66,837 %, Länder 21,082 %, Gemeinden 12,081 %) entwickelten sich in den Jahren 2018 – 2021 wie folgt (in Tausend Euro):
2018: 71.390
2019: 72.438
2020: 23.129
2021: 46.231

Daraus ergeben sich folgende tatsächliche Mindererträge gegenüber den zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA geschätzten Einnahmen aus der Flugabgabe (in Tausend Euro):
2018: 53.610
2019: 57.562
2020: 111.871
2021: 93.769
Die sich daraus ergebenden Mindererträge auf den Bund werden in obenstehender Tabelle dargestellt (Istwerte).

In den Jahren 2018 und 2019 entsprachen die Einnahmen aus der Flugabgabe weitestgehend den zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA erwarteten Einnahmen.
Mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie kam es zu einem massiven Einbruch des Flugverkehrs. Darüber hinaus wurde die Flugabgabe im Jahr 2020 mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (BGBl. I Nr. 96/2020) novelliert. Diese Faktoren verhindern eine aussagekräftige Analyse der budgetären Effekte aus der Senkung der Flugabgabe für die Jahre 2020 und 2021.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Konsumentenschutzpolitik Gesamtwirtschaft Umwelt Unternehmen
Kinder und Jugend
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Konsumentenschutzpolitik

Alle Passagiere, die ab Inkrafttreten des Vorhabens einen abgabepflichtigen Abflug antraten, waren von der Neuregelung betroffen. Das Passagieraufkommen abgabepflichtiger Abflüge entwickelte sich im Zeitraum 2016 – 2021 wie folgt (BMF-interne Auswertung, Angabe in Tausend):
2016: 10.816
2017: 12.571
2018: 12.431
2019: 14.295
2020: 3.331
2021: 4.250

Gesamtwirtschaft

Mit der Senkung der Flugabgabe waren wirtschaftsstärkende Ziele, insbesondere die Erhöhung der Standortattraktivität und die damit verbundene Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich in der Luftfahrt, verbunden. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Absicherung der Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien. Inwiefern diese Ziele mit Hilfe der Senkung der Flugabgabe erreicht werden konnten, lässt sich auf Grund des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie, die einen starken Einbruch der Passagierzahlen verursachte und weltweit den Flugverkehr nahezu komplett lahmlegte, nicht einheitlich für den gesamten Evaluierungszeitraum beurteilen.
Auf den sechs österreichischen Flughäfen wurden im Jahr 2019 insgesamt 36,2 Mio. Flugpassagiere befördert. Dies entsprach im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme des Fluggastaufkommens um 14,1 %. Die Zunahme ist damit erstmals seit dem Jahr 2004 (+15,3 %) wieder im zweistelligen Bereich. Die Anzahl an Flugbewegungen (Starts und Landungen) nahm im selben Zeitraum ebenfalls um 7,8 % zu. Nachdem die Anzahl der Flugbewegungen seit der Wirtschaftskrise 2009 lange Zeit stagnierte bzw. sogar zurückging, war dies zum zweiten Mal in Folge ein deutliches Plus. Wien war dabei, wie schon bisher, der bedeutendste Flughafen Österreichs in Hinblick auf die Anzahl der beförderten Passagiere sowie die Anzahl der Flüge (Statistik Austria, 2019).
Im Jahr 2021 wurden auf den sechs österreichischen Flughäfen laut Statistik Austria insgesamt 11,2 Mio. Fluggäste befördert. Dies entsprach im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme im Fluggastaufkommen um 20,3 %. Damit konnte ein Aufwärtstrend beobachtet werden, nachdem im ersten COVID-19-Jahr 2020 das Fluggastaufkommen um 74,4 % eingebrochen war. Die Anzahl der beförderten Personen lag damit jedoch noch immer um 69,2 % unter jenem des Vorkrisen-Jahres 2019, in welchem 36,2 Mio. Passagiere befördert wurden. Auch die Anzahl an Flugbewegungen nahm im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2020 wieder zu, insgesamt um 9,0 %. Im Vergleich zum Jahr 2019 zeigte sich aber auch bei den Flugbewegungen ein Rückgang um 61,0 %. Wien ist mit insgesamt 10,41 Mio. beförderten Passagieren und 111.567 Flügen der bedeutendste Flughafen Österreichs. Der große Passagierrückgang, von welchem im ersten Jahr 2020 alle sechs österreichischen Flughäfen betroffen waren, konnte im Jahr 2021 etwas abgeschwächt werden. Dabei kam es jedoch für die einzelnen Flughäfen zu unterschiedlichen Entwicklungen. Verglichen mit dem Jahr 2020 zeigten sich bei den Flughäfen Wien (10,41 Mio. Fluggäste; +33,2 %), Graz (0,23 Mio. Fluggäste; +13,6 %) und Linz (0,07 Mio. Fluggäste bzw. +33,5 %) Zunahmen beim Fluggastaufkommen. Bei den Flughäfen Salzburg (0,30 Mio. Fluggäste; -55,2 %), Innsbruck (0,13 Mio. Fluggäste; -74,3 %) und Klagenfurt (0,03 Mio. Fluggäste; -40,1 %) kam es dagegen zu weiteren Rückgängen (Statistik Austria, 2021).
Im europaweiten Vergleich zeigt sich anhand des Passagieraufkommens in der Luftfahrt allerdings, dass Österreich seine Position als bedeutender Hub im internationalen Flugverkehr verbessern konnte. Während Österreich im Jahr 2017 noch Platz 16 der Länder mit dem meisten Flugverkehr belegte, liegt Österreich im Jahr 2021 auf Platz 10 (Eurostat Data Browser, 2022).

Umwelt

Subdimension(en)

  • Luft oder Klima

Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA lagen keine validen Daten zum tatsächlichen Treibhausgaseffekt der Maßnahme vor. Wie die Entwicklung des Passagieraufkommens abgabepflichtiger Abflüge seit 2016 zeigt, handelt es sich hierbei um einen Entwicklungspfad der zahlreichen Parametern (u. a. globale Entwicklung der Kerosin-Preise, Marktbewegungen bei Flugunternehmen, etc.) unterliegt.
Konkret kann dies an der Entwicklung der Passagierzahl im Jahr 2018, dem ersten Jahr nach der Einführung der Maßnahme, beobachtet werden. Hier kam es gegenüber dem Vorjahr zu einem Rückgang des Passagieraufkommens, obwohl eigentlich (ceteris paribus) mit einem Anstieg zu rechnen gewesen wäre.
Die Notwendigkeit einer Verbesserung der Datenlage wurde bereits von Seiten des BMF identifiziert. Gegenwärtige Überlegungen im Kontext des Klimachecks sollen für zukünftige Maßnahmen validere Einschätzungen der Auswirkungen von Maßnahmen auf die Klima- und Umweltdimension sicherstellen. Dies soll u. a. auch eine, mit den IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change)-Inventurregeln kompatible Erfassung der (ex ante geschätzten) Treibhausgaseffekte von Maßnahmen umfassen.

Unternehmen

In der WFA wurde festgehalten, dass in etwa 550 Luftfahrzeughalter betroffen sind; rund 140 davon haben eine Niederlassung in Österreich. 65 betroffene Luftfahrzeughalter haben ihren Sitz in Österreich. Seit Einführung des Flugabgabegesetzes (BGBl. I Nr. 111/2010) wurden dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) keine neueren Angaben übermittelt.

Gesamtbeurteilung

Ziel der Novellierung des Flugabgabegesetzes war die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich im internationalen Flugverkehr (Ziel 1 „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich“) durch die Halbierung der Flugabgabe (Maßnahme 1 „Senkung des Tarifs der Flugabgabe“). Diese Maßnahme wurde zur Gänze umgesetzt.

Die Entwicklung des Luftverkehrs in den Jahren 2020 und 2021 war geprägt von der COVID-19-Pandemie, die den internationalen Flugverkehr weitestgehend lahmlegte. Zusätzlich wurde die Flugabgabe im Jahr 2020 im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 (BGBl. I Nr. 96/2020) novelliert, weshalb die Steigerung des Passagieraufkommens im Beobachtungszeitraum 2018-2021 nicht aussagekräftig ist. Für einen abgabepflichtigen Fluggast beträgt die Flugabgabe seit 1. September 2020 im Regelfall 12 Euro je Passagier, statt eines gestaffelten Tarifs (3,50 Euro für Kurzstrecken-, 7,50 Euro für Mittelstrecken- bzw. 17,50 Euro für Langstrecken-Flüge). Für jene Flüge, bei denen sich die Entfernung zwischen dem inländischen Abflughafen und dem Zielflugplatz auf weniger als 350 km beläuft, beträgt die Flugabgabe jedoch 30 Euro je Passagier.

Dass Österreich seine Position als bedeutendes Drehkreuz im internationalen Flugverkehr aber grundsätzlich verbessern konnte, macht die Zunahme des Passagieraufkommens um 14,1 % im Rekordjahr 2019 (im Vergleich zum Vorjahr) deutlich. Insgesamt stieg die Anzahl an abgabepflichtigen Flügen in diesem Jahr auf über 14 Millionen. Darüber hinaus konnte Österreich sein Passagieraufkommen in der Luftfahrt auch im europaweiten Vergleich von Platz 16 (2017) auf Platz 10 (2021) deutlich verbessern, weshalb das Vorhaben trotz der COVID-19-bedingten Verfehlung des Zielindikators (Steigerung des steuerpflichtigen Passagieraufkommens im Beobachtungszeitraum 2018 – 2021), mit „teilweise eingetreten“ beurteilt wird.


Verbesserungspotentiale

Der Luftverkehr trägt einen nicht zu vernachlässigenden Anteil an der Emission klimaschädlicher Stoffe bei. Gleichzeitig sind Treibstoffe für den Luftverkehr aufgrund europarechtlicher Vorgaben und internationaler Abkommen von verbrauchsorientierten Energiesteuern befreit. Dies führt zu einer steuerlichen Bevorzugung des Flugverkehrs innerhalb der mit fossilen Energieträgern betriebenen Verkehrsmittel. Die Flugabgabe soll die Wahl des Verkehrsmittels im Bereich des Individualverkehrs dadurch beeinflussen, dass diese Schieflage in Bezug auf die ökologische Belastung der einzelnen Verkehrsmittel verringert wird. Damit sollen Alternativen zum Flugverkehr, wie beispielsweise Bahnreisen, attraktiver gemacht werden. Durch die Tarifänderung im Rahmen des KonStG 2020 wurde daher primär das Ziel einer forcierten Inanspruchnahme von ökologischen günstigeren Alternativen zum Flugverkehr, insbesondere auf der „Kürzeststrecke“ verfolgt und es sollten entsprechende Lenkungseffekte herbeigeführt werden. Die Maßnahme sollte weiters administrative Vereinfachungen für den österreichischen Luftverkehr mit sich bringen und der Sicherstellung der internationalen Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien dienen. Die Novellierung soll in einer Gesamtbetrachtung ein ausgewogenes Maß zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Zielen in den Vordergrund stellen.

Zusätzlich soll (auf europäischer Ebene) eine Besteuerung von Kerosin (mittels Neufassung der Energiebesteuerungsrichtlinie) umgesetzt werden. Dieses Vorhaben wird seitens Österreich unterstützt und ist auch im Rahmen des Regierungsprogrammes vorgesehen.


Weitere Evaluierungen

Im Rahmen der Evaluierung des Konjunkturstärkungsgesetzes (KonStG) 2020 erfolgt eine neuerliche Evaluierung. Zeitpunkt der internen Evaluierung ist 2025.


Weiterführende Informationen