Vorhaben
Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2018)
Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2018)
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -66.500
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern
Beschreibung des Ziels
– Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern
– Verbesserte globale Umwelt im Bereich Klimawandel, biologische Vielfalt, Chemikalien und Abfall, Ozonloch, Landverödung und internationale Gewässer
– Überwachung der Verwendung der österr. Beiträge an GEF und IFAD
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl der Begünstigten von IFAD-Projekten (2019 - 2021) [Mio. Menschen]
Istwert
91,20Mio. Menschen
Zielzustand
120,00Mio. Menschen
Datenquelle: Report on IFAD's Development Effectiveness 2022 (RIDE)
Anzahl der Personen, die von IFAD in Produktionspraktiken bzw. -technologien trainiert wurden (2019 - 2021) [Mio. Menschen]
Istwert
2,90Mio. Menschen
Zielzustand
3,50Mio. Menschen
Datenquelle: Report on IFAD's Development Effectiveness 2022 (RIDE)
Land, das aufgrund von GEF-Projekten besser gemanagt wird (2018 - 2022) [Mio. ha]
Istwert
1.781Mio. ha
Zielzustand
562Mio. ha
Datenquelle: GEF Corporate Scorecard June 2022
Reduktion von CO2-Emissionen durch GEF-Projekte (2018 - 2022) [Mio. Tonnen]
Istwert
1.542Mio. Tonnen
Zielzustand
1.500Mio. Tonnen
Datenquelle: GEF Corporate Scorecard June 2022
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Österreich leistet Beiträge an thematische Fonds (GEF und IFAD), um in internationaler Solidarität das Erreichen der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs), welche auf Nachhaltigkeit und Entwicklung im globalen Maßstab abzielen, zu ermöglichen.
Durch diese Beiträge werden GEF und IFAD in die Lage versetzt, Entwicklungsprojekte insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Privatsektorentwicklung (IFAD) bzw. im Bereich globaler Umweltschutz sowie Verringerung des CO2-Ausstoßes und Erhalt der biologischen Vielfalt (GEF) durchzuführen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Überwachung der Leistung der österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen bzw. von internationalen Finanzinstitutionen verwalteten Sonderfonds (IFAD, GEF) und der österreichischen Kapitalanteile an IBRD und IFC
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Verwaltung verfolgt die Inangriffnahme der in den Geberberichten vereinbarten Vorhaben in GEF-7 und IFAD-11.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die finanziellen Auswirkungen sind wie in der WFA dargestellt eingetreten:
Die wirtschaftliche Zuordnung des Transferaufwands gem. § 32 (6) Bundeshaushaltsgesetz (BHG) erfolgte anhand der Wiederauffüllungsperiode, die den Leistungszeitraum (GEF: 2018 – 2022 bzw. IFAD: 2019 – 2021) darstellt.
GEF-7-Wiederauffüllungsperiode: 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2022. Demzufolge erfolgte die Zuordnung im Ergebnishaushalt in den Jahren 2018-2022 wie folgt:
2018: 6.312.500 EUR
2019: 12.625.000 EUR
2020: 12.625.000 EUR
2021: 12.625.000 EUR
2022: 6.312.500 EUR
IFAD-11-Wiederauffüllungsperiode: 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2021. Demzufolge erfolgte die Zuordnung im Ergebnishaushalt in den Jahren 2019-2021:
2019: 5.333.333,34 EUR
2020: 5.333.333,34 EUR
2021: 5.333.333,34 EUR
Die Abweichung von 1.000 EUR im Jahr 2019 ist auf die Rundung auf 1.000 EUR in der WFA (5.334.000,00 EUR) zurückzuführen.
Differenz zwischen Ergebnishaushalt und Finanzierungshaushalt:
Die Zahlungen im Rahmen der Kapitalerhöhungen bei IBRD und IFC scheinen nicht im Ergebnishaushalt auf, da die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen im Vermögenshaushalt abzubilden ist.
Die Differenz ist weiters auf die unterschiedlichen Leistungs- und Zahlungszeiträume bei GEF-7 zurückzuführen: Die wirtschaftliche Zuordnung von GEF-7 erfolgt im Leistungszeitraum v. 1. Juli 2018 – 30. Juni 2022 (= Wiederauffüllungsperiode). In diesem Zeitraum werden Bundesschatzscheine zum Fälligkeitstermin bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hinterlegt. Die Einlösung der einzelnen Bundesschatzscheine (finanzierungswirksame Einlösungen) erfolgt allerdings zeitverzögert über einen längeren Zeitraum nämlich von 2019 – 2028 (= Zahlungszeitraum). Es handelt sich dabei um eine besondere Zahlungsform gemäß dem Bundesschatzscheingesetz, BGBl. Nr. 172/1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2021.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Zusätzlich zur Reduktion von CO2-Emissionen und dem verbesserten Management von Land, die in Kennzahlen 3 („Land, das aufgrund von GEF-Projekten besser gemanagt wird“) und 4 („Reduktion von CO2-Emissionen durch GEF-Projekte“) angeführt sind, wurden weitere positive globale Umweltauswirkungen erreicht, von denen auch Österreich profitiert. Unter GEF-7 sollten ursprünglich 35 geteilte Wasserökosysteme (Binnengewässer oder Meerwasser) neu oder verbessert kooperativ gemanagt werden. Mit den Aktivitäten unter GEF-7 wurden tatsächlich 62 geteilte Wasserökosysteme neu oder verbessert gemanagt. 3,8 Mio. Tonnen der global übermäßig ausgebeuteten Fischerei wurden nachhaltiger gemanagt (geplant waren 3,9 Mio. Tonnen). Zudem wurden 90.400 Tonnen toxische Chemikalien mit globalen Auswirkungen und ihr Abfall reduziert, abgeschafft, stufenweise abgebaut und beseitigt (geplant 108.000 Tonnen). 2 895 Gramm toxisch äquivalente Emissionen von persistenten organischen Schadstoffen (POPs) in die Luft von punktförmigen und diffusen Quellen wurden reduziert und vermieden (geplant waren 1.455 Gramm). Insgesamt haben 222,1 Mio. Menschen (113,1 Mio. Frauen und 109,0 Mio. Männer) direkt von GEF Investitionen profitiert.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.