Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2018)

Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2018)

2022
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -66.500

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Um vor dem Hintergrund der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) der Vereinten Nationen die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), der Internationalen Finanzkorporation (IFC), der Globalen Umweltfazilität (GEF) bzw. des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) zu gewährleisten, die den ärmsten Ländern Kredite zu sehr weichen Bedingungen und teilweise nicht rückzahlbare Finanzmittel (Grants) zur Verfügung stellen, sind Kapitalerhöhungen bei der IBRD und der IFC bzw. weitere Wiederauffüllungen der Mittel der GEF und des IFAD erforderlich.

Die allgemeine und selektive Kapitalerhöhung bei der IBRD (IBRD-GCI 2018, IBRD-SCI 2018) ist notwendig, da diese in Verbindung mit dem vorgeschlagenen Reformpaket der Institution (interne Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Budgeteinsparungen, Maßnahmen zur Bilanzoptimierung und Kostenanpassungen bei der Kreditvergabe) die IBRD in die Lage versetzen, ihre führende Rolle bei der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der Umsetzung des 21st Conference of the Parties-Übereinkommens (COP21) zum Klimaschutz beizubehalten. Der IBRD soll damit die Möglichkeit gegeben werden, ein durchschnittliches jährliches Kreditvergabevolumen von rd. 27 Mrd. US-Dollar (real, zu Preisen des Fiskaljahres 2016) bis 2030 zu halten.

Ohne diese Kapitalerhöhung bestünde auch das Risiko einer baldigen Unterschreitung des Verhältnisses Eigenkapital zu Krediten (Equity/Loan Ratio), welches mit einer Untergrenze von 20 % begrenzt ist. Um diese Unterschreitung zu vermeiden, wäre ohne Kapitalerhöhung eine entsprechende Reduktion des Kreditvergabevolumens notwendig.

Die allgemeine Kapitalerhöhung bei der IFC (IFC-GCI 2018) ist notwendig, da diese in Verbindung mit dem vorgeschlagenen Reformpaket der Institution (interne Effizienzmaßnahmen und die Nutzung von Skaleneffekten, Maßnahmen zur Optimierung der Bilanz sowie ein Aussetzen der Gewinntransfers an IDA bis zum Jahr 2030) sowie der selektiven Kapitalerhöhung, der Umwandlung von Gewinnrücklagen in eingezahltes Kapital und der vorgeschlagenen Änderung von Art. II Abs. 2 (c)(ii) der Statuten die IFC in die Lage versetzt wird ein durchschnittliches jährliches Kreditvergabevolumen von rd. 38 Mrd. USD (real, zu Preisen des Fiskaljahres 2016) bis 2030 zu ermöglichen. Damit kann die IFC weiterhin ihrer Rolle als führende globale Institution zur Entwicklung des Privatsektors in Schwellen- und Entwicklungsländern nachkommen und die notwendige verstärkte Mobilisierung von Finanzströmen aus dem Privatsektor zur Umsetzung der Entwicklungsagenda 2030 unterstützen. Vor diesem Hintergrund kam es 2017 zu einer Neuauflage der Strategie der IFC, die unter anderem ein verstärktes Engagement in den ärmsten und fragilen Entwicklungsländern und eine signifikante Erhöhung des Portfolioanteils der klimarelevanten Projekte vorsieht.

Ohne die Kapitalerhöhung bestünde auch das Risiko einer baldigen Unterschreitung von IFCs zentraler Kennzahl zur Beurteilung der Kapitaladäquanz, der Deployable Strategic Capital (DSC) Ratio, die in Relation zu IFCs Gesamtkapital ausgedrückt wird und mindestens 2 % betragen muss. Um diese Unterschreitung zu vermeiden, wäre ohne Kapitalerhöhung eine entsprechende Reduktion des Kreditvergabevolumens notwendig.

Die Wiederauffüllung der Mittel für die GEF ist notwendig, damit GEF ihre Tätigkeit zur Bekämpfung der ständig zunehmenden globalen Umweltprobleme (Klimaänderung, biologische Vielfalt, etc.) in Entwicklungsländern aufrechterhalten kann. Die GEF ist ein Finanzierungsmechanismus für globale Umweltabkommen, dessen Prioritäten in internationalen Verhandlungen vereinbart und in UN-Konventionen festgelegt sind. Aufgrund der Zunahme globaler Probleme (Bevölkerungswachstum, Urbanisierung) ist der Druck auf natürliche Ressourcen, Ökosysteme und Klima in Entwicklungsländern rasant angestiegen und hat in manchen Bereichen das Limit erreicht, wo eine Umkehr nicht mehr oder nur durch hohe Kosten möglich wird.

Im April 2018 wurden die Verhandlungen über die 7. Wiederauffüllung der Mittel der GEF (GEF-7) abgeschlossen.

Die Wiederauffüllung der Mittel für den IFAD ist notwendig, damit IFAD die verstärkte Nachfrage nach seinen Leistungen decken kann und seiner Tätigkeit zur Bekämpfung der Armut im ländlichen Raum sowie Steigerung der Lebensmittelproduktion in Entwicklungsländern nachkommen kann. IFAD ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzinstitution. IFAD leistet mit seinem Spezialmandat einen wichtigen Beitrag zur Agenda 2030 und den nachhaltigen Entwicklungszielen im Bereich der ländlichen Entwicklung, zumal extreme Armut besonders häufig in ländlichen Gegenden vorkommt und Betroffene meistens direkt oder indirekt von landwirtschaftlicher Tätigkeit abhängig sind. Darüber hinaus soll der Privatsektor in die Förderaktivitäten des IFAD einbezogen und dafür gewonnen werden, arme Kleinbauern in die Wertschöpfungsketten einzubeziehen. Im Rahmen seiner Projekte will IFAD auch stärker ländliche Frauen fördern. Den ländlichen Zielgruppen werden moderne Techniken und Anpassungsmaßnahmen an die Herausforderungen des Klimawandels angeboten. IFAD wird sich in den nächsten Jahren auch vermehrt in fragilen Staaten mit kapazitätsstärkenden Maßnahmen engagieren.

Im Februar 2018 wurden die Verhandlungen über die 11. Wiederauffüllung der Mittel des IFAD (IFAD- 11) abgeschlossen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Gegenständliches Vorhaben wurde im Rahmen des strategischen Leitfadens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) für die Internationalen Finanzinstitutionen (BMF IFI-Strategie) umgesetzt und folgt den darin festgelegten strategischen Leitlinien. Die Kooperation mit IFIs unterliegt auf nationaler Ebene dem Bundesgesetz über die Entwicklungszusammenarbeit (EZA-G) und orientiert sich an den Zielen des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik.

Im Jahr 2005 haben die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten zugesagt, bis zum Jahr 2015 ihre kollektive Official Development Assistance-Quote (ODA) auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU zu erhöhen. Die Zusage, 0,7 % des BNE als ODA bis zum Jahr 2030 zu leisten, wurde 2015 bei der Addis Ababa Action Agenda erneuert und als gemeinsame Zusage der EU abgegeben. Die in gegenständlichen Vorhaben aufgewandten Mittel sind zur Gänze ODA-anrechenbar und leisteten somit einen wichtigen Bestandteil der Erreichung des 0,7 % Ziels Österreichs.

Darüber hinaus bekennt sich Österreich zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals – SDGs), die wie auch die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ im Rahmen des hochrangigen Gipfeltreffens der Vereinten Nationen (United Nations, UN) vom 25. bis 27. September 2015 beschlossen wurden. Mit dem Ministerratsbeschluss vom 12. Jänner 2016 wurden alle Bundesministerien zur kohärenten Umsetzung der „Agenda 2030“ beauftragt. Die Kooperation mit Multilateralen Entwicklungsbanken und –fonds gilt aufgrund der besonderen Stellung, der Funktionsweise und des spezialisierten Know-Hows dieser Institutionen als effektive und effiziente Beitragsleistung zur Erreichung der SDGs. IFAD und GEF haben sich die Erreichung der SDGs als Ziel gesetzt und sich im Rahmen ihrer Strategien ausdrücklich dazu verpflichtet. Sie gehören somit zu den wesentlichen Akteuren in diesem Bereich.

Weiters kam Österreich gemeinsam mit anderen Vertragsstaaten bei der 21st Conference of the Parties (COP21) in Paris (2015) überein, das Niveau der internationalen Klimafinanzierung anzuheben und zum Zieljahr 2020 das gemeinsame langfristige Klimafinanzierungsziel in Höhe von 100 Mrd. USD pro Jahr zu erreichen. Die österreichischen Beiträge zu den oben genannten Institutionen leisten einen wichtigen Beitrag um die Zielvorgaben der internationalen Klimafinanzierung zu erreichen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

Beschreibung des Ziels

– Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern
– Verbesserte globale Umwelt im Bereich Klimawandel, biologische Vielfalt, Chemikalien und Abfall, Ozonloch, Landverödung und internationale Gewässer
– Überwachung der Verwendung der österr. Beiträge an GEF und IFAD

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der Begünstigten von IFAD-Projekten (2019 - 2021) [Mio. Menschen]

Istwert

91,20

Mio. Menschen

Zielzustand

120,00

Mio. Menschen

Datenquelle: Report on IFAD's Development Effectiveness 2022 (RIDE)

Anzahl der Personen, die von IFAD in Produktionspraktiken bzw. -technologien trainiert wurden (2019 - 2021) [Mio. Menschen]

Istwert

2,90

Mio. Menschen

Zielzustand

3,50

Mio. Menschen

Datenquelle: Report on IFAD's Development Effectiveness 2022 (RIDE)

Land, das aufgrund von GEF-Projekten besser gemanagt wird (2018 - 2022) [Mio. ha]

Istwert

1.781

Mio. ha

Zielzustand

562

Mio. ha

Datenquelle: GEF Corporate Scorecard June 2022

Reduktion von CO2-Emissionen durch GEF-Projekte (2018 - 2022) [Mio. Tonnen]

Istwert

1.542

Mio. Tonnen

Zielzustand

1.500

Mio. Tonnen

Datenquelle: GEF Corporate Scorecard June 2022


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Österreich leistet Beiträge an thematische Fonds (GEF und IFAD), um in internationaler Solidarität das Erreichen der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs), welche auf Nachhaltigkeit und Entwicklung im globalen Maßstab abzielen, zu ermöglichen.

Durch diese Beiträge werden GEF und IFAD in die Lage versetzt, Entwicklungsprojekte insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Privatsektorentwicklung (IFAD) bzw. im Bereich globaler Umweltschutz sowie Verringerung des CO2-Ausstoßes und Erhalt der biologischen Vielfalt (GEF) durchzuführen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Überwachung der Leistung der österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen bzw. von internationalen Finanzinstitutionen verwalteten Sonderfonds (IFAD, GEF) und der österreichischen Kapitalanteile an IBRD und IFC

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Verwaltung verfolgt die Inangriffnahme der in den Geberberichten vereinbarten Vorhaben in GEF-7 und IFAD-11.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-66.500

Tsd. Euro

Plan

-66.501

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

66.500

Tsd. Euro

Plan

66.501

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

66.500

Tsd. Euro

Plan

66.501

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.313

Tsd. Euro

Plan

-6.313

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.313

Tsd. Euro

Plan

6.313

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

6.313

Tsd. Euro

Plan

6.313

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-17.958

Tsd. Euro

Plan

-17.959

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

17.958

Tsd. Euro

Plan

17.959

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.958

Tsd. Euro

Plan

17.959

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-17.958

Tsd. Euro

Plan

-17.958

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

17.958

Tsd. Euro

Plan

17.958

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.958

Tsd. Euro

Plan

17.958

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-17.958

Tsd. Euro

Plan

-17.958

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

17.958

Tsd. Euro

Plan

17.958

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.958

Tsd. Euro

Plan

17.958

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.313

Tsd. Euro

Plan

-6.313

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.313

Tsd. Euro

Plan

6.313

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

6.313

Tsd. Euro

Plan

6.313

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind wie in der WFA dargestellt eingetreten:

Die wirtschaftliche Zuordnung des Transferaufwands gem. § 32 (6) Bundeshaushaltsgesetz (BHG) erfolgte anhand der Wiederauffüllungsperiode, die den Leistungszeitraum (GEF: 2018 – 2022 bzw. IFAD: 2019 – 2021) darstellt.

GEF-7-Wiederauffüllungsperiode: 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2022. Demzufolge erfolgte die Zuordnung im Ergebnishaushalt in den Jahren 2018-2022 wie folgt:
2018: 6.312.500 EUR
2019: 12.625.000 EUR
2020: 12.625.000 EUR
2021: 12.625.000 EUR
2022: 6.312.500 EUR

IFAD-11-Wiederauffüllungsperiode: 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2021. Demzufolge erfolgte die Zuordnung im Ergebnishaushalt in den Jahren 2019-2021:
2019: 5.333.333,34 EUR
2020: 5.333.333,34 EUR
2021: 5.333.333,34 EUR

Die Abweichung von 1.000 EUR im Jahr 2019 ist auf die Rundung auf 1.000 EUR in der WFA (5.334.000,00 EUR) zurückzuführen.

Differenz zwischen Ergebnishaushalt und Finanzierungshaushalt:
Die Zahlungen im Rahmen der Kapitalerhöhungen bei IBRD und IFC scheinen nicht im Ergebnishaushalt auf, da die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen im Vermögenshaushalt abzubilden ist.
Die Differenz ist weiters auf die unterschiedlichen Leistungs- und Zahlungszeiträume bei GEF-7 zurückzuführen: Die wirtschaftliche Zuordnung von GEF-7 erfolgt im Leistungszeitraum v. 1. Juli 2018 – 30. Juni 2022 (= Wiederauffüllungsperiode). In diesem Zeitraum werden Bundesschatzscheine zum Fälligkeitstermin bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hinterlegt. Die Einlösung der einzelnen Bundesschatzscheine (finanzierungswirksame Einlösungen) erfolgt allerdings zeitverzögert über einen längeren Zeitraum nämlich von 2019 – 2028 (= Zahlungszeitraum). Es handelt sich dabei um eine besondere Zahlungsform gemäß dem Bundesschatzscheingesetz, BGBl. Nr. 172/1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2021.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Zusätzlich zur Reduktion von CO2-Emissionen und dem verbesserten Management von Land, die in Kennzahlen 3 („Land, das aufgrund von GEF-Projekten besser gemanagt wird“) und 4 („Reduktion von CO2-Emissionen durch GEF-Projekte“) angeführt sind, wurden weitere positive globale Umweltauswirkungen erreicht, von denen auch Österreich profitiert. Unter GEF-7 sollten ursprünglich 35 geteilte Wasserökosysteme (Binnengewässer oder Meerwasser) neu oder verbessert kooperativ gemanagt werden. Mit den Aktivitäten unter GEF-7 wurden tatsächlich 62 geteilte Wasserökosysteme neu oder verbessert gemanagt. 3,8 Mio. Tonnen der global übermäßig ausgebeuteten Fischerei wurden nachhaltiger gemanagt (geplant waren 3,9 Mio. Tonnen). Zudem wurden 90.400 Tonnen toxische Chemikalien mit globalen Auswirkungen und ihr Abfall reduziert, abgeschafft, stufenweise abgebaut und beseitigt (geplant 108.000 Tonnen). 2 895 Gramm toxisch äquivalente Emissionen von persistenten organischen Schadstoffen (POPs) in die Luft von punktförmigen und diffusen Quellen wurden reduziert und vermieden (geplant waren 1.455 Gramm). Insgesamt haben 222,1 Mio. Menschen (113,1 Mio. Frauen und 109,0 Mio. Männer) direkt von GEF Investitionen profitiert.

Gesamtbeurteilung

IFAD
IFAD konnte im Rahmen seiner 11. Wiederauffüllungsperiode (1. Jänner 2019 – 31. Dezember 2021) signifikante Erfolge erzielen. Insbesondere wurde das Ziel der WFA, die Lebensumstände der Bevölkerung in Empfängerländern zu verbessern, überwiegend erreicht. Bei 77,4 Mio. Menschen im ländlichen Raum – weit mehr als die geplanten 44 Mio. – kam es zu einer Erhöhung ihres Einkommens um durchschnittlich 23 %. Die produktive Kapazität von 62,4 Mio. Menschen im ländlichen Raum konnte ebenfalls um durchschnittlich 23 % erhöht werden und lag somit auch weit über dem Ziel von 47 Mio. Auch die Anzahl der ländlichen Bevölkerung mit verbessertem Zugang zu Märkten lag mit 64,4 Mio. Menschen weit über dem Ziel von 46 Mio. Menschen. 38,2 Mio. Menschen, auch weit mehr als die geplanten 24 Mio., verbesserten ihre Anpassungsfähigkeit gegenüber Krisen und Schocks.

Aus der Evaluierung geht weiters hervor, dass Österreichs Beiträge zu IFAD-11 zu einer wertvollen Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern beitrugen (Maßnahme 1) und auch vereinbarungsgemäß verwendet wurden (Maßnahme 2 betreffend Überwachung der Leistung der österr. Beiträge an IFAD-11). Auch die Qualität der Projekte, die zur Zielerreichung implementiert wurden, wurde insgesamt höher bewertet als noch unter IFAD-10 und lag im Schnitt über den Erwartungen. Abweichungen sind vor allem durch Effekte der COVID-19-Pandemie und kurzfristigen Auswirkungen institutioneller Reformen, wie dem Dezentralisierungsprozess zu erklären. Die Kennzahlen 1 und 2 konnten dennoch nur teilweise erreicht werden. Wichtig ist hier festzuhalten, dass bei IFAD die definierten Ziele auf Projektebene, zu denen die Kennzahlen 1 und 2 zählen, keine aggregierten Zahlen für die in der gesamten IFAD-11 Periode erreichten Resultate darstellen, sondern erwartete Resultate von Projekten, die sich Ende des Jahres 2021, dem letzten Umsetzungsjahr von IFAD-11, in Implementierung befinden. Da im Jahr 2021 einige große Projekte abgeschlossen wurden und somit bei der Resultateberechnung nicht mehr berücksichtigt wurden, fallen die Ergebnisse niedriger als in anderen Jahren aus. Die Anzahl der Begünstigten von IFAD-Projekten (Kennzahl 1) übertraf beispielsweise in den Jahren 2019 und 2020 um 10 bzw. 7 % das gesteckte Ziel und fiel dann nur im dritten Jahr zurück.

Weiters ist wichtig zu beachten, dass IFAD seine Projektziele basierend auf in der Vergangenheit erreichten Erfolgen setzt. In Bezug auf die Anzahl der Personen, die von IFAD in Produktionspraktiken bzw. -technologien trainiert wurden (Kennzahl 2) ist anzumerken, dass es in früheren Wiederauffüllungsperioden mehr Aktivitäten in diesem Bereich gab als unter IFAD-11. Eine Nichterreichung ist in diesem Fall also vor allem durch eine andere Portfoliozusammensetzung der aktiven Projekte zwischen einzelnen Wiederauffüllungsrunden zu erklären.

Abschließend ist festzuhalten, dass trotz der Nichterreichung einiger weniger Ziele auf Projektebene, dennoch, wie oben bereits ausgeführt, wichtige strategische Ziele der Organisation, sowie die Ziele der WFA überwiegend erreicht wurden.

GEF
Die Globale Umweltfazilität (GEF) hat das Ziel, globale Umweltprobleme in den Bereichen Klimawandel, biologische Vielfalt, Landverödung, internationale Gewässer und Chemikalien/Abfall zu verringern.

Die GEF konnte während der 7. Wiederauffüllungsperiode (GEF-7; 1. Juli 2018 – 30. Juni 2022) in allen Aufgabenbereichen wichtige Erfolge erzielen. Die Endevaluierung für GEF-7, die ein wichtiges Dokument für die Überwachung der Leistung der österr. Beiträge an GEF-7 (Maßnahme 2) darstellt, bestätigt die relevante Rolle der GEF sowie den Mehrwert, verschiedene Umweltbereiche gemeinsam adressieren zu können. Auch die gute Performance der Projekte wurde hervorgehoben, sowie die wichtige Rolle der GEF als Quelle für planbare Umweltfinanzierung. Unter GEF-7 haben weltweit 222,1 Millionen Menschen direkt von GEF-Investitionen profitiert (Maßnahme 1).

Die Kennzahlen 3 und 4 wurden während der GEF-7 Wiederauffüllungsverhandlungen für ein hypothetisches Szenario gesetzt, bei dem die Geberländer insgesamt Beiträge in Höhe von 4,4 Mrd. USD bereitstellen würden. Tatsächlich wurde mit den Beiträgen ein etwas niedrigeres Gesamtvolumen iHv. 4,1 Mrd. USD für GEF-7 erreicht. In Folge wurden, wie mit den Geberländern vereinbart, die Ziele an das tatsächliche Gesamtvolumen angepasst (Kennzahl 3: Reduktion der Zielsetzung von 614 Mio. ha auf 562 Mio. ha; Kennzahl 4: Reduktion von 1.723 Mio. Tonnen auf 1.500 Mio. Tonnen). Unter dieser angepassten Zielsetzung wurden beide Kennzahlen überplanmäßig erreicht und die Lebensumstände der Bevölkerung in Empfängerländern verbessert (Ziel 1).


Verbesserungspotentiale

Es hat sich im Zusammenhang mit IFAD-11 herausgestellt, dass einige der Ziele auf Projektebene zu ambitioniert waren. Die in Folge für IFAD-12 gesetzten Ziele wurden daher konservativer berechnet und IFAD versucht allgemein Wege zu finden um Resultate auf Projektebene besser planen zu können.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen