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KENNZAHL

Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund)

Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund)

2018
Kennzahl überwiegend erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, die vom Sozialministerium nicht beeinflusst werden können. Wenn man die längerfristige Entwicklung betrachtet, bewegt sich die Einigungsquote meist zwischen 35 und 50 %.


Quelle

Statistik des BMASGK

Berechnungsmethode

Verhältnis von Einigungen im Schlichtungsverfahren zu Gesamtzahl der Schlichtungsverfahren