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KENNZAHL

DauerbezieherInnen einer 24h-Betreuung gem. § 21b BPGG

DauerbezieherInnen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gemäß § 21b Bundespflegegeldgesetz

2019
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Auch im Jahr 2019 wurde die 24-Stunden-Betreuung mit durchschnittlich 24.800 Bezieherinnen und Beziehern pro Monat gut angenommen. Zum Vorjahr 2018 ist ein geringfügigerer Anstieg, gegenüber dem Jahr 2017 eine geringfügige Abnahme an Förderbezieherinnen und – beziehern festzustellen. Dies ist möglicherweise eine Auswirkung des Entfalls des Pflegeregresses auf die 24-Stunden-Betreuung, da seit 1. Jänner 2018 ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, deren Erben und Erbinnen und deren Geschenknehmerinnen und Geschenknehmern im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr zulässig ist.


Quelle

Statistik des BMASGK

Berechnungsmethode

Anzahl der unterstützten Personen