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WIRKUNGSZIEL

Sicherung und Weiterentwicklung des Pflegevorsorgesystems (insb. Pflegegeld, Pflegekarenzgeld und Förderung der 24-Stunden-Betreuung).

Sicherung und Weiterentwicklung des Pflegevorsorgesystems (insb. Pflegegeld, Pflegekarenzgeld, Förderung der 24-Stunden-Betreuung), um durch eine qualitätsvolle Betreuung und Pflege der betroffenen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und deren Angehörige zu unterstützen.

2019
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Zur Erreichung der Zielsetzungen werden die finanziellen Mittel vor allem zur nachhaltigen Finanzierung der Langzeitpflege und deren qualitätsvollen Weiterentwicklung, wie etwa durch Maßnahmen zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen und der Förderung der 24-Stunden-Betreuung, eingesetzt. Im Jahr 2019 hatten im Monatsdurchschnitt 463.662 Personen – das sind mehr als 5 % der österreichischen Bevölkerung – einen Anspruch auf Pflegegeld, 24.800 Personen haben im Monatsdurchschnitt eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung erhalten. Herausforderungen für die kommenden Jahre stellen nach wie vor die demografische Entwicklung und damit einhergehend längere Phasen der Pflegebedürftigkeit, die Zunahme der Anzahl von Personen mit demenziellen Beeinträchtigungen und das Erfordernis von Maßnahmen zur Prävention durch eine verstärkte Gesundheitsförderung dar. Überdies wird auf die veränderten gesellschaftspolitischen Bedingungen durch die Zunahme von Singlehaushalten und die zunehmende Berufstätigkeit von Frauen und einem damit verbundenen Rückgang der informellen Pflege Bedacht zu nehmen sein.

Das Regierungsprogramm 2020–2024 enthält zahlreiche Maßnahmen im Bereich Pflegevorsorge. Dabei vorgesehen ist auch die Bündelung und der Ausbau der bestehenden Finanzierungsströme aus dem Bundesbudget unter Berücksichtigung der demografischen und qualitativen Entwicklungen (z. B. Pflegegeld, Pflegefonds, Hospizausbau, Zweckzuschuss, Regress, Förderung 24-Stunden-Betreuung, Pflegekarenzgeld, Ersatzpflege, Sozialversicherung pflegender Angehöriger). Zu diesem Zweck soll im Rahmen der Taskforce „Pflegevorsorge“ eine gemeinsame Zielsteuerung zwischen Bund und Ländern und ein Konzept zur Finanzierung entwickelt werden. Dabei gilt es die Finanzierungsströme zu beleuchten und einen effizienten Mitteleinsatz sicherzustellen. Als einen weiteren Schwerpunkt sieht das aktuelle Regierungsprogramm eine rechtzeitige Prävention vor. Die Rolle der Prävention in der Langzeitpflege wird dabei auch im Rahmen der Studie des IHS zum Thema „Zukünftige Finanzierung der Langzeitpflege – Ansatzpunkte für Reformen“ (2019) beleuchtet.

Um die in Österreich bestehende sehr gute Qualität in der Langzeitpflege abzusichern und weiterzuentwickeln, wurden bereits in den vergangenen Jahren mehrere Maßnahmen gesetzt, wie etwa kostenlose pensionsversicherungsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3; Möglichkeit einer Pflegekarenz und Pflegeteilzeit mit einem Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld; Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten für die Ersatzpflege bei Verhinderung der Hauptpflegeperson; Hausbesuche bei Pflegegeldbezieherinnen und -beziehern im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege durch diplomierte Pflegefachkräfte, seit 1.1.2015 auch auf Wunsch der Betroffenen; Durchführung von Angehörigengesprächen bei psychischen Belastungen pflegender Angehöriger; Entwicklung einer Demenzstrategie. Für eine einheitliche Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen und aus Gründen der Rechtssicherheit wurde eine eigene Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen (Kinder-Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz – Kinder-EinstV), die mit Wirkung vom 1. September 2016 in Kraft getreten ist, erlassen. Als wichtiger Schritt erfolgt auch die weitere Umsetzung der Demenzstrategie.

Im Auftrag des Ministeriums wurde von den Instituten für Pflegewissenschaften und Soziologie der Universität Wien die Studie „Situation pflegender Angehöriger“ erstellt. Die Studie fokussiert darauf eine Größenordnung über die Anzahl und umfassende Beschreibung der Gruppe pflegender Angehöriger, die Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen für pflegebedürftige Personen im häuslichen Umfeld, als auch im stationären Setting übernehmen und im städtischen und ländlichen Bereich leben, zu schaffen. Besonderes Augenmerk wird insbesondere auch auf die Situation, Betreuung und den Umgang mit demenziell beeinträchtigten Personen gelegt. Weiters enthält die Studie Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Österreichischen Pflegevorsorgesystems aus der Sicht der Pflegewissenschaft. Aufgrund der am 1.1.2017 in Kraft getretenen Novelle zum Pflegefondsgesetz werden für die Erweiterung der Angebote der Hospiz- und Palliativbetreuung für die Dauer der Finanzausgleichsperiode 2017 bis 2021 zusätzlich 18 Millionen Euro jährlich zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln soll auch ein weiterer Schritt gesetzt werden, um Menschen ein würdevolles Sterben auch in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Ab dem Jahr 2020 erfolgt eine laufende jährliche Erhöhung des Pflegegeldes in allen Stufen mit dem Anpassungsfaktor nach dem ASVG. Überdies besteht seit 1. Jänner 2020 ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit für eine Dauer von bis zu vier Wochen.