MASSNAHME
Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.
Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. (Erläuterung: Im Auftrag des BMASGK führen diplomierte Pflegefachkräfte Hausbesuche bei BezieherInnen von Pflegegeld durch. Bei diesen Hausbesuchen werden die konkrete Pflegesituation und -qualität anhand eines standardisierten Situationsberichtes erfasst. Der Schwerpunkt bei diesen Hausbesuchen liegt in der Information und Beratung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen.)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Hausbesuche
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
20.378Anzahl
Zielzustand
20.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Im Auftrag des BMSGPK werden im Rahmen der „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ pflegebedürftige Personen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu Hause besucht, die konkrete Pflegesituation und –qualität erfasst und bei Bedarf umfassend informiert und beraten. Der Schwerpunkt dieser Qualitätssicherungsmaßnahme liegt im Ausgleich des hohen Informationsdefizits. Im Vordergrund stehen dabei praktische Pflegetipps (z.B. richtige Lagerung, Körperpflege etc.) und spezifische Informationen, etwa zur Versorgung mit Hilfsmitteln, oder zum Angebot von sozialen Diensten. Die Hausbesuche werden bundesweit für alle Pflegegeldentscheidungsträger vom Kompetenzzentrum „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen organisiert und koordiniert. Die Auswertung der 20.378 Hausbesuche, die im Jahr 2019 durchgeführt wurden, zeigt, dass die Pflege im häuslichen Bereich in einer sehr hohen Qualität erbracht wird. In Ø rund 95% der Fälle gilt die Versorgung als vollständig und zuverlässig. Seit 1.1.2015 können Hausbesuche auch auf Wunsch der pflegebedürftigen Person oder ihrer Angehörigen erfolgen. Der Zielerreichungsgrad von 20.000 Hausbesuchen im Jahr 2019 wurde zur Gänze erreicht.
Seit 1.10.2019 erfolgt eine Erweiterung der Hausbesuche auf die Zielgruppe der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher mit demenziellen Beeinträchtigungen um ca. 5.000 Hausbesuche jährlich. Die Ausweitung auf diese Zielgruppe erscheint u.a. insbesondere im Hinblick auf die demographischen Entwicklungen, den hohen Beratungsbedarf (im Umgang) mit Demenz sowie die besonders starken psychischen Belastungen von pflegenden Angehörigen demenziell beeinträchtigter Pflegegeldbezieherinnen und -beziehern überaus sinnvoll.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
19.201
Quelle
Anzahl der durchgeführten Hausbesuche
Berechnungsmethode
Anzahl der durchgeführten Hausbesuche