MASSNAHME
Die Berechtigten für Entschädigungsansprüche in den verschiedenen Bereichen der Sozialentschädigung erhalten ihre gesetzlichen Ansprüche.
Die Berechtigten für Entschädigungsansprüche in den verschiedenen Bereichen der Sozialentschädigung erhalten ihre gesetzlichen Ansprüche.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der Beschwerden im Verhältnis zu den erstinstanzlichen Entscheidungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
0,4%
Zielzustand
0,5%
Erläuterung der Entwicklung
Die hohe Qualität der erstinstanzlichen Entscheidungen konnte beibehalten werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
0,2
Quelle
Statistiken des BMSGPK
Berechnungsmethode
Auswertung von Statistiken
Kennzahl: Anzahl der erfolgreichen Beschwerden im Verhältnis zu den erstinstanzlichen Entscheidungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
0,1%
Zielzustand
0,5%
Erläuterung der Entwicklung
Die hohe Qualität der erstinstanzlichen Entscheidungen konnte beibehalten werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
0,01
Quelle
Statistiken des BMSGPK
Berechnungsmethode
Auswertung von Statistiken