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KENNZAHL

Richtversorgungsgrad

2019
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Mit der Verlängerung des Pflegefonds, BGBl. I Nr. 22/2017, wurde der bis dahin geltende Zielwert von 55 % auf 60 % erhöht. Der Istwert 2019 liegt zwar noch nicht vor, der Richtversorgungsgrad wurde in den vergangenen Jahren von allen Bundesländern bisher immer erreicht bzw. überschritten.


Quelle

Pflegedienstleistungsdatenbank, Sozialministeriumservice, Bundespflegegelddatenbank

Berechnungsmethode

Verhältnis zwischen der Anzahl der im Kalenderjahr im Rahmen der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen betreuten Personen im Bundesland zuzüglich der Personen, denen bzw. deren Angehörigen Zuschüsse zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gewährt werden, zur Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegegeld gemäß dem Bundespflegegeldgesetz im Jahresdurchschnitt (§ 2a Pflegefondsgesetz).