KENNZAHL
AbsolventInnen Ausbildungsprogramm
Absolvierung des Ausbildungs- und Karriereprogramms durch juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Absolvierung des Ausbildungs- und Karriereprogramms durch juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Der Verfassungsgerichtshof sieht es als seine Aufgabe an, bei ihm tätigen verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bestmögliche Aus- und Weiterbildung anzubieten und damit seiner wichtigen Funktion bei der Heranbildung hochqualifizierter juristischer Nachwuchskräfte zu entsprechen. Dass der Verfassungsgerichtshof sich diesbezüglich auf dem richtigen Weg befindet, ersieht man unter anderem daran, dass im Berichtsjahr eine verfassungsrechtliche Mitarbeiterin mit Wirkung vom 1. September 2017 zum Mitglied des Bundesverwaltungsgerichtes ernannt wurde. Ein verfassungsrechtlicher Mitarbeiter wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 zum Mitglied eines Landesverwaltungsgerichtes ernannt. Eine verfassungsrechtliche Mitarbeiterin wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 zur Richterin des Bundesfinanzgerichtes ernannt. In Kooperation mit Universitäten werden Verwaltungspraktika am Verfassungsgerichtshof ermöglicht. Auch befristeten Zuteilungen von Bediensteten von Gerichten oder Landesdienststellen zum Verfassungsgerichtshof wird nach Möglichkeit nachgekommen, um einen Einblick in die Arbeitsweise des Gerichtshofes zu erlangen und die Weiterbildung zu fördern.
Der Verfassungsgerichtshof wird die bei ihm tätigen verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin fördern und bei ihrer Aus- und Weiterbildung unterstützen.
Quelle
VfGH/Ausbildungsstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl der juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Kalenderjahr das Ausbildungs- und Karriereprogramm absolviert haben