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KENNZAHL

Durchsetzung

Durchsetzung

2015
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Verhandlungen von Verbraucherrecht sind zunehmend kontrovers, da die Wirtschaft grundsätzlich Verbraucherschutz mehr und mehr als Belastung erlebt, ohne die Chance auf Sicherstellung eines insgesamt qualitätsvollen Wettbewerbs durch hohe Verbraucherschutzstandards ausreichend wahrzunehmen. Dadurch bedarf es intensiver Überzeugungsarbeit. Die beiden zentralen Gesetzesvorhaben – die Umsetzungen der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten sowie der Richtlinie 2014/92/EU über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen – konnten erfolgreich abgeschlossen bzw vorbereitet (Versendung des Begutachtungsentwurfes im 4. Quartal 2015) werden. Die Verhandlungen über die Änderung der Pauschalreiserichtlinie waren sowohl in Brüssel als auch national sehr kontrovers und konnten – aus Verbrauchersicht akzeptabel – abgeschlossen werden. Österreich stimmte auf Wunsch der Wirtschaft gegen die Richtlinie, weil diese zusätzliche Belastungen durch die (bereits bisher bestehende) Qualifikation von Hotelübernachtungs- und -zusatzleistungen als Pauschalreise sah. Im Bereich der Produktsicherheit konnte das EU-Marktüberwachungspaket weitgehend ausverhandelt, aber nicht wie geplant abgeschlossen werden, weil die Mitgliedstaaten zur Frage der Herkunftskennzeichnung in eine Pattsituation gerieten. Betreffend die Bemühungen um eine europäische Regelung der Tätowierfarben entschied sich die Europäische Kommission schließlich dazu, die Farben im Rahmen der europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH zu regeln. Dadurch wird eine Regelung wesentlich später als erhofft vorliegen.


Quelle

Statistik Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Berechnungsmethode

Die im Rahmen europäischer/innerstaatlicher Normgebungsprozesse eingebrachten Vorschläge werden mit dem Ausmaß ihrer Berücksichtigung in beschlossenen Rechtsakten verglichen und prozentuell bewertet (0% für überwiegend nicht umgesetzte Vorschläge, 50% für in relevantem Ausmaß umgesetzte Vorschläge, 100% für überwiegend umgesetzte Vorschläge) (Die Kennzahl bezieht sich auf die auf Globalebene dargestellten Maßnahmen und deren Meilensteine).