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KENNZAHL

Ausmaß der Realisierung der konsument/innenenrechtspolitischen Forderungen

Ausmaß der Realisierung der konsument/innenenrechtspolitischen Forderungen

2021
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Grundsätzlich war auch das Jahr 2021 von der Pandemie geprägt, so dass einige der Vorhaben, die in der legistischen Kompetenz anderer Ministerien liegen, nicht rechtzeitig beendet werden konnten. Auch bei der langfristigen Finanzierung des VKI durch ein unbefristetes VKI-Finanzierungsgesetz konnte trotz Vorlage zweier Evaluierungsgutachten keine Einigung erreicht werden. Die Verbraucherbehördenkooperation konnte durch Schulungen bei den zuständigen Behörden etabliert werden; die Tätigkeit derselben hält sich jedoch in Grenzen. Auf EU-Ebene wurden Rechtsakte im Bereich der Digitalisierung und zum Verbraucherkredit aus verbraucherpolitischer Sicht begleitet; mit der Verabschiedung dieser Initiativen kann allerdings erst im Laufe 2022 gerechnet werden. Erste Überlegungen zu einer Erweiterung des Büros des Verbraucherrats in Richtung Einbeziehung des Themas Barrierefreiheit wurden angestellt. Das Klagsprojekt lieferte zahlreiche Ergebnisse, die die Rechtsposition der Verbraucher:innen stärkten und teilweise auch finanzielle Rückforderungen mit sich brachten. Die Verbraucherschlichtung wurde durch die Möglichkeit der Beiziehung von Sachverständigen aufgewertet. Im Rahmen der österreichischen Finanzbildungsstrategie wurde ein Schwerpunkt auf www.konsumentenfragen.at gesetzt und ein neues Format für das Österreichische Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseum angedacht.


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Im Rahmen europ./innerstaatl. Normgebungsproz. eingebrachte Vorschläge werden mit dem Ausmaß ihrer Berücksichtigung in beschlossenen Rechtsakten verglichen u. in % bewertet (nicht 0%- teilweise 40% - überwiegend 80 %- zur Gänze 100% - überplanmäßig 110% erreicht) und die Summe der Prozentsätze durch die Anzahl der Maßnahmen dividiert.