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KENNZAHL

Elektronische Einbringung durch Sachverständige und DolmetscherInen

Anzahl der von Gerichtssachverständigen und -dolmetscher/innen im elektronischen Weg eingebrachten Dokumente

2019
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Gegenüber dem Jahr 2018 mit 89.905 Dokumenten ist eine deutliche Steigerung um beinahe 22 % gelungen, der Zielwert von 87.000 Dokumenten wurde mit 115.170 Dokumenten deutlich übertroffen. Hingewiesen wird auf die maßhaltende Verpflichtung zur Nutzung des ERV ab Juli 2019 (vergleiche § 89c Abs. 5a GOG, in Kraft ab 1.7.2019), welche offenbar weitgehend eingehalten wurde.


Quelle

Verfahrensautomation Justiz (VJ)

Berechnungsmethode

Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Dokumente