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KENNZAHL

Verurteilungsquote Österreichs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Zivil- und Strafsachen

Verurteilungsquote Österreichs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Zivil- und Strafsachen

2019
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Jahr 2019 gab es 3 Verurteilungen durch den EGMR, welche hier im Verhältnis zum Gesamtanfall an Verfahren der Justiz einen relativ geringen Wert darstellen. Da der Indikator aufgrund der geringen Anzahl an Verurteilungen stark schwankt und dadurch wenig aussagekräftig ist, wurde dieser im BVA 2020 bereits ersetzt.


Quelle

ECHR, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Verfahrensautomation Justiz

Berechnungsmethode

Zählung der jährlichen rechtskräftigen Verurteilungen beim EGMR geteilt durch jährlichen innerstaatlichen Gesamtanfall im Justizressort