Frauen sollen ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten können. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist ein Leben frei von Gewalt. Sind Frauen von Gewalt bedroht oder betroffen, sollen sie sich an entsprechende Einrichtungen wenden können und Hilfe erhalten. Die Abweisungsrate bei den Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen soll daher auch in Zukunft bei 0 % gehalten und jede gewaltbetroffene Frau beraten und betreut werden.
Die Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen haben den Auftrag, Opfer häuslicher Gewalt beiderlei Geschlechts zu betreuen, der Anteil der weiblichen Opfer beträgt dabei jeweils mehr als 80%. Die Zahl der Personen, die sich an die Interventionsstellen wenden, ist steigend:
2013 : 16.258 Klient/innen (14.225 Frauen und 2.033 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 87,5%, der Anteil der betroffenen Männer 12,5%.
2014: 16.732 Klient/innen (14.375 Frauen und 2.357 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt ca. 86%, der Anteil der betroffenen Männer ca. 14%.
2015: 17.105 Klient/innen (14.654 Frauen und 2.451 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt ca. 86%, der Anteil der betroffenen Männer ca. 14%.
2016: 17.681 Klient/innen (14.764 Frauen und 2.917 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt ca. 83,5%, der Anteil der betroffenen Männer ca. 16,5%.
Quelle
BMBF, Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
Berechnungsmethode
Zahl der bei den Interventionsstellen abgewiesenen hilfesuchenden Frauen / Gesamtzahl der bei den Interventionsstellen hilfesuchenden Frauen