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KENNZAHL

Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund (BMDW) mit 50 % und mehr beteiligt ist.

Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist und die im Bereich (Eigentümervertretung) des BMDW liegen

2019
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Auf Basis des MRV 93/23 (März 2011) wurde schrittweise der Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist, erhöht. Bis 2013 galt es einen Frauenanteil von mindestens 25 % zu erreichen, der bis Ende 2019 auf mindestens 35 % zu erhöhen war. Aufgrund der BMG-Novelle 2017 reduzierte sich die Zahl der Unternehmen, bei denen das BMDW die Eigentümervertretung wahrnahm, von zehn auf vier. Im Zuge der Neuaufstellung der Austrian Business Agency (ABA) wurde durch Anpassung des ABA-Gesellschaftsvertrages im Jahr 2019 ein ABA-Aufsichtsrat eingerichtet.
Das BMDW hat 2019 in seinen fünf Unternehmen im Durchschnitt den Zielzustand (Quote von 35 %) überplanmäßig erreicht, diese liegt bei 41,7 %. Bei der Besetzung der Aufsichtsratspositionen in den Unternehmen, bei denen das BMDW ein Nominierungsrecht hat, ist die Einhaltung der Zielvorgabe – nach Maßgabe der Qualifikation – maßgebend für das BMDW.


Quelle

Interne Statistik des BMDW

Berechnungsmethode

Anteil der Frauen an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist.