Generell ist anzumerken, dass sich die Entwicklung der Kennzahl als unzureichend stabil herausgestellt hat und nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächliche Qualität der Einreichungen zulässt. Für den BVA 2018 wurde die Berechnungsmethode der Kennzahl daher abgeändert. Hinsichtlich des Jahres 2017 ist zu vermerken, dass der Zielzustand auf Basis der Ergebnisse der Vergangenheit zu hoch angesetzt wurde. Eine qualitative Betrachtung des Abschneidens der österreichischen Verwaltung beim EPSA 2017 zeigt jedoch, dass diese sogar sehr gut war. Das Projekt „Open Heart“ der Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg erzielte einen Hauptpreis und das Projekt „Talents for Austria“ der Stadtgemeinde Trofaiach wurde ebenfalls für einen Preis nominiert. Der dennoch (im Vergleich zum Zielwert) niedrige Wert der Kennzahl ergibt sich lediglich aus der erfreulich hohen Anzahl der österreichischen Einreichungen (die bei der Berechnung im Nenner stehen), sowie aus der Tatsache, dass im Jahr 2017 in Summe deutlich weniger Best-Practice-Zertifikate als 2015 vergeben wurden (34 gegenüber 64). Aus den genannten Gründen wird die Berechnungsmethode ab dem BVA 2018 adaptiert.
Berechnungsmethode
Prozentanteil der österreichischen Projekte, welche beim EPSA eine Auszeichnung erhalten - bezogen auf die von Österreich eingereichte Gesamtzahl an Projekten