Das Integrationsgesetz 2017 normiert in § 2 Abs. 2 als wesentliche Zielbestimmung, dass Österreichs liberales und demokratisches Staatswesen auf Werten und Prinzipien beruht, die nicht zur Disposition stehen. Diese identitätsbildende Prägung der Republik Österreich und ihrer Rechtsordnung ist zu respektieren. Im Rahmen des IntG sind Werte- und Orientierungskurse gesetzlich verankert worden und für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr verpflichtend: Dies vor allem deshalb, da insbesondere Flüchtlinge, die aus Kulturkreisen mit oft sehr unterschiedlichen Wertauffassungen kommen, mit den Grundregeln unseres Zusammenlebens frühzeitig vertraut gemacht werden sollen. Themenspezifische Vertiefungskurse zu wichtigen Integrations- und Alltagsthemen erweitern und intensivieren das Wissen.
Der angestrebte Zielzustand konnte 2021 nicht vollumfänglich erreicht werden. Dieser Umstand ist auf die Einschränkungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen: Mit Inkrafttreten der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung Anfang November 2020 musste die Abhaltung von Werte- und Orientierungskursen von Mitte November 2020 bis Ende Jänner 2021 – wie bereits im Frühjahr 2020 – ausgesetzt werden; Vertiefungskurse konnten erst wieder im August 2021 abgehalten werden. Hätte die durchschnittliche Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Werte- und Orientierungskursen auch in jenen Monaten fortgeschrieben werden können, in denen keine Kurse angeboten werden konnten, so wäre der Zielwert in Höhe von 80 % erreicht worden.
Quelle
Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) - Indikatorenbericht zu den WOK; BMI Asylstatistik – Asylberechtigte Menschen (rechtskräftig positiv bzw. subsidiärer Schutz)
Berechnungsmethode
Absolvierte Werte- und Orientierungskurse (WOK) sowie Vertiefungskurse im Verhältnis zu Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigungen aus dem Vorjahr