KENNZAHL
Denkmalschutz und Denkmalpflege - Dauer antragsgebundener Verfahren
Denkmalschutz und Denkmalpflege - Dauer antragsgebundener Verfahren
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Denkmalschutz und Denkmalpflege - Dauer antragsgebundener Verfahren
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Im Vergleich zum Vorjahr konnte das Bundesdenkmalamt (BDA) die Erledigungsdauer der antragsgebundenen Verfahren (Veränderung, Ausfuhr und Archäologie) wieder um einen weiteren Prozentpunkt zugunsten der Kundinnen und Kunden des BDA steigern. Dies ist maßgeblich auf einhergehenden Maßnahmen zur Verbesserung des Qualitäts- und Serviceniveaus zurückzuführen.
Quelle
Bundesdenkmalamt und Kunst- und Kultursektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Berechnungsmethode
Prozentanteil antragsgebundener Verfahren (Veränderung, Ausfuhr, Archäologie), deren Dauer zwischen Datum der Antragstellung und Datum des Bescheids weniger als 6 Monate bzw. weniger als 4 Monate beträgt.