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KENNZAHL

Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Klient/innen)

Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Klient/innen)

2020
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Anzahl der Klient/innen ist 2020 gegenüber 2019 um 12,34 % und damit stärker als die Anzahl der geleisteten Beratungen gesunken. Dafür scheint ebenfalls die COVID-19-bedingt länger dauernde Schließung der „hochfrequenten“ Beratungsstandorte „Beratung am Bezirksgericht“ und „Beratungsstellen in Spitälern“ ausschlaggebend, an denen üblicherweise Klient/innen lediglich einen Beratungstermin ohne Folgetermin wahrnehmen.


Quelle

Bundeskanzleramt, Abteilung VI/4a, jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen

Berechnungsmethode

Zählung der Klient/innen in den geförderten Familienberatungsstellen