Zur Berechnung dieser Prozentzahl wurden die Datensätze aus der GAW-Statistik betreffend „Beratungsverlauf: Vergleichsgespräche“ und „Beratungsergebnis: Ersatzleistung, Entschuldigung und GlBG-konformes Ergebnis“ herangezogen. 88 % der Diskriminierungsfälle des Jahre 2019 konnten daher – wenn ein Vergleichsgespräch seitens der betroffenen Person erwünscht war – auch mit einem Vergleich abgeschlossen werden. Ein Großteil der Vergleiche betraf Belästigungen, es wurden auch bei diskriminierenden Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit Elternteilzeit oder Schwangerschaft und bei Entgeltsdiskriminierung vermehrt zufriedenstellende Lösungen zustande gebracht. Es gab auch vermehrt Vergleiche bei diskriminierender Einlasspolitik in Clubs. Die GAW veranstaltete immer wieder Workshops in Unternehmen und richtete sich dabei an Führungskräfte und PersonalistInnen. In Bezug auf Dienstleistungsanbieter wie Clubs knüpft die GAW mit kooperativen Gesprächen zu mehr Bewusstsein hinsichtlich Diskriminierung auch bei ArbeitgeberInnen-Interessenvertretungen an. Die positive Entwicklung hängt daher auch mit dem präventiven Ansatz der GAW zusammen, aktiv auf Unternehmen und Interessenvertretungen zuzugehen und Informations- und Bewusstseinsarbeit anzubieten.
Quelle
Datenerfassungssystem der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundeskanzleramts
Berechnungsmethode
Prozentanteil der Diskriminierungsfälle in der GAW-Statistik mit den Beratungsergebnissen „Ersatzleistung“, „Entschuldigung“ und „gleichbehandlungskonformes Ergebnis“ bezogen auf die Gesamtzahl der Diskriminierungsfälle, bei denen im Beratungsverlauf eine vergleichsweise Lösung angestrebt wird.