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KENNZAHL

Umgesetzte bzw. teilweise umgesetzte Empfehlungen - Follow-up-Überprüfungen

Umgesetzte bzw. teilweise umgesetzte Empfehlungen auf Basis von Follow-up-Überprüfungen (2–3 Jahre nach Berichtsveröffentlichung)

2021
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

In einem zweiten Schritt überzeugt sich der Rechnungshof bei den überprüften Stellen vor Ort im Rahmen von „Follow-up-Überprüfungen“ von der Umsetzung ausgewählter Empfehlungen. Die Follow-up-Überprüfungen sind für den Rechnungshof sehr wichtig, verstärkt er doch – durch das nochmalige Verfolgen seiner Empfehlungen – seine Wirkung. Zur Erreichung des Wirkungsindikators ist der Rechnungshof auf das Handeln der überprüften Stellen angewiesen, weil diesen die Umsetzung der Empfehlungen obliegt. Im Rahmen von 15 Follow-up-Überprüfungen beurteilte der Rechnungshof im Jahr 2021 die Umsetzung von insgesamt 234 Empfehlungen selbst und kam dabei auf einen Wirkungsgrad von 80,3 %. Somit konnte der Rechnungshof seinen Zielwert erreichen.


Quelle

Rechnungshof

Berechnungsmethode

Anteil der umgesetzten bzw. teilweise umgesetzten Empfehlungen an den gesamten Empfehlungen, die im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung durch den Rechnungshof überprüft wurden