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KENNZAHL

Umgesetzte, teilweise umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen - Follow-up-Überprüfungen

Umgesetzte, teilweise umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen auf Basis von Follow-up-Überprüfungen (2 - 3 Jahre nach Berichtsveröffentlichung)

2022
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

In einem zweiten Schritt überzeugt sich der Rechnungshof bei den überprüften Stellen vor Ort im Rahmen von „Follow-up-Überprüfungen“ von der Umsetzung ausgewählter Empfehlungen. Die Follow-up-Überprüfungen sind für den Rechnungshof sehr wichtig, verstärkt er doch – durch das nochmalige Verfolgen seiner Empfehlungen – seine Wirkung. Zur Erreichung des Wirkungsindikators ist der Rechnungshof auf das Handeln der überprüften Stellen angewiesen, weil diesen die Umsetzung der Empfehlungen obliegt. Im Rahmen von acht Follow-up-Überprüfungen beurteilte der Rechnungshof im Jahr 2022 die Umsetzung von insgesamt 142 Empfehlungen selbst und kam dabei auf einen Wirkungsgrad von 87,3 %. Somit konnte der Rechnungshof seinen Zielwert überplanmäßig erreichen.


Quelle

Rechnungshof

Berechnungsmethode

Anteil der umgesetzten, teilweise umgesetzten bzw. zugesagten Empfehlungen an den gesamten Empfehlungen, die im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung durch den Rechnungshof überprüft wurden