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KENNZAHL

Umgesetzte, teilweise umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen - Follow-up-Überprüfungen

Umgesetzte, teilweise umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen auf Basis von Follow-up-Überprüfungen (zwei bis drei Jahre nach Berichtsveröffentlichung)

2023
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

In einem zweiten Schritt überzeugt sich der Rechnungshof bei den überprüften Stellen vor Ort im Rahmen von „Follow–up–Überprüfungen“ von der Umsetzung ausgewählter Empfehlungen. Die Follow–up–Überprüfungen sind für den Rechnungshof sehr wichtig, verstärkt er doch – durch das nochmalige Verfolgen seiner Empfehlungen – seine Wirkung. Zur Erreichung des Wirkungsindikators ist der Rechnungshof auf das Handeln der überprüften Stellen angewiesen, weil diesen die Umsetzung der Empfehlungen obliegt. Im Rahmen von acht Follow–up–Überprüfungen beurteilte der Rechnungshof im Jahr 2023 die Umsetzung von insgesamt 138 Empfehlungen selbst und kam dabei auf einen Wirkungsgrad von 69,6 %. Die Nichterreichung des Ziels basiert auf dem Bericht zur „Pflege in Österreich und Förderung der 24–Stunden–Betreuung; Follow–up–Überprüfung“, aus dem hervorgeht, dass in diesem Bereich trotz erzielter Fortschritte weiterhin großer Handlungsbedarf besteht. Ohne Berücksichtigung dieses Berichts läge der Wirkungsgrad bei 87,6 %.


Quelle

Rechnungshof

Berechnungsmethode

Anteil der umgesetzten, teilweise umgesetzten bzw. zugesagten Empfehlungen an den gesamten Empfehlungen, die im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung durch den Rechnungshof überprüft wurden